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Scheidung nach bras. Recht: Hallo, mein Partner und ich leben in Deutschland, er ist allerdings nach mit einer Brasilianerin verheiratet. Kennt sich jemand aus mit den Scheidungsvoraussetzungen, den zu erwartenden Kosten und ob man das von Deutschland aus regeln kann. Ich bitte um Antworten, so viele Tipps und Hinweise wie nur möglich, da ich
  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    18.07.2010
    Beiträge
    3

    Unglücklich Scheidung nach bras. Recht

    Hallo,

    mein Partner und ich leben in Deutschland, er ist allerdings nach mit einer Brasilianerin verheiratet. Kennt sich jemand aus mit den Scheidungsvoraussetzungen, den zu erwartenden Kosten und ob man das von Deutschland aus regeln kann. Ich bitte um Antworten, so viele Tipps und Hinweise wie nur möglich, da ich bisher nicht wirklich viel hilfreiche Dinge gefunden habe.

    Dankeschön!!!!


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    20.04.2006
    Beiträge
    2.705

    Standard AW: Scheidung nach bras. Recht

    meine erste Ehe wurde in BR geschlossen und mußte damals auch dort ge-
    schieden werden. Sind sich die Parteien einig kann man günstig davon-
    kommen (damals 1000 Dollars, ist aber schon was her) artet das aber in
    einem Krieg aus wo um jede Stecknadel gekämpft und prozessiert wird -
    dann gute Nacht.
    juliamaria sagt Danke.


  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    10.09.2008
    Beiträge
    316

    Standard AW: Scheidung nach bras. Recht

    Zitat Zitat von juliamaria Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mein Partner und ich leben in Deutschland, er ist allerdings nach mit einer Brasilianerin verheiratet.
    Wenn sich beide einig sind und keine gemeinsamen Kinder haben, können sie sich recht unkompliziert und ohne Anwalt im CARTÓRIO (Standesamt) scheiden lassen. Nur müssen beide dazu gemeinsam im Cartório anwesend sein. Aber darum wird er wohl sowieso nicht herumkommen nach BRA zu reisen. Vorausgesetzt beide sind bras. Staatsbürger.

    Wie lange sind die beiden denn schon getrennt? In BRA gilt meines Wissens nach eine 2 jährige Trennungsfrist. Zu den Kosten kann man nichts sagen, kommt darauf an welche Güter und wie aufgeteilt werden, bzw. ob die Scheidung in Einvernehmen geregelt werden kann. Wenn nicht kann es ewig dauern und sehr viel Kosten.



  4. #4
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    18.07.2010
    Beiträge
    3

    Standard AW: Scheidung nach bras. Recht

    Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Antwort, hat mir schon ein bisschen geholfen. Es gab keinen Ehevertrag, also keine Besonderheiten. Allerdings wären sie erste in bisschen mehr als ein Jahr getrennt.
    Gibt es denn vielleicht die Möglichkeit einen Vertrag zu schreiben, dass man die Güter auch irgendwie absichern kann? Mein Freund hat Panik, dass Sie alles verkauft inklusive seiner Sachen, bzw. der gemeinsamen Sachen. Kann man sich rechtlich absichern?

    Lg Julia

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    10.09.2008
    Ort
    Maceió
    Beiträge
    2.671

    Standard AW: Scheidung nach bras. Recht

    Wenn es sich um Immobilien handelt: Wer steht im Kaufvertrag?
    Bei einem KFZ: Auf welchen Namen ist der Fahrzeugschein ausgestellt?
    Alles andere kann sie natuerlich verkaufen.
    Gruss aus Maceió
    Thomas
    Ferienwohnungen in Maceió:
    www.maceio.at

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    Manaus Amazonas Brasil
    Beiträge
    1.401

    Standard AW: Scheidung nach bras. Recht

    Zitat Zitat von juliamaria Beitrag anzeigen
    Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Antwort, hat mir schon ein bisschen geholfen. Es gab keinen Ehevertrag, also keine Besonderheiten. Allerdings wären sie erste in bisschen mehr als ein Jahr getrennt.
    Gibt es denn vielleicht die Möglichkeit einen Vertrag zu schreiben, dass man die Güter auch irgendwie absichern kann? Mein Freund hat Panik, dass Sie alles verkauft inklusive seiner Sachen, bzw. der gemeinsamen Sachen. Kann man sich rechtlich absichern?

    Lg Julia
    Immobilien kann sie nur mit seiner Unterschrift verkaufen, wenn sie sich als verheiratet deklariert. Alles andere hat sie sicher schon verscherbelt. Er soll sich mit ihr einigen vorher, sowas kann lange dauern wenn gestritten wird. ich habs jetzt nach 19 Jahren aufgegeben, ist immer noch im "estado de tramitação", dabei gings damals nur um die guarda der Kinder, sind heute schon alle grossjährig und streiten selber mit ihren Frauen. Bens habe ich alle der Frau überlassen, ich nehm immer nur mit was in meinen Seesack passt. (und die Kinder über 6 Jahren, klar, an Häusern hängt mein Herz nicht ) Er soll ihr alles lassen und bei der Scheidung deklarieren dass kein besitz geteilt wird, dann kommts am billigsten, sie nimmt ihm sowieso alles ab, wenn er nicht in Brasilien ist.
    juliamaria sagt Danke.
    Prost
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    Skype''' robertwolfgangschuster

 

 
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