Hallo zusammen, es ist erstaunlich, wie man als Bürger ständig vor neuen Hürden steht!
Im Februar 2010 haben wir geheiratet, zuvor musste ich eine Vorehe in Brasilien scheiden lassen alos die hier geschiedene Ehe mit einer Brasilianerin auch in Brasilien anerkennen lassen! Alles durch eine Anwältin. Hintergrund, dass Standesamt hätte ohne die Anerkennung, keine Eheschließung zugelassen obwohl ich bereits rechtskräftig gescheiden war.
Nun, Anerkennung war nach ca. 8 Monaten in Brasilien erledigt und hat weitere 1800,00 Euro gekostet.
Nachdem alles erledigt war und wir dann endlich in Deutschland geheiratet haben, sind wir nach Brasilien um noch Unterlagen für die Registrierung im Konsulat zu holen.
Sofort haben wir alle Unterlagen zum Konsulat gesendet und 17 Euro bezahlt. Dann bekamen wir nach 3 tagen einen Anruf, die Ehe kann nicht eingetragen werden, da die Ehe vor der Rechtsgültigkeit in Brasilien geschlossen wurde.
Hintergrund:
In Deutschland war die Scheidung im Mai 2009 rechtsgültig die Anerkennung aus Brasilen gab an, dass die Scheidung aus Deutschland vollinhaltlich anerkannt wird, lediglich mit der Einschrenkung, dass diese vollwirksam zum Mai 2010 würde. Die Ehe in Deutschland wurde im Februar 2010 geschlossen!
Nun will das Konsulat die Eintragung nicht machen, da in der Anerkennung angeblich stehen würde, dass ich erst zum Mai 2010 gescheiden bin.
Davon steht nichts in der Anerkennung, es steht dort nur, dass die volle entfaltung in Brasilen zum Mai 2010 erfolgt.
Wir haben in Deutschland, nach dt. Recht rechtskräftig geheiratet und nun, soll diese Ehe in Brasilen nicht anerkannt werden, weil die Ehe vor der vollen Entfaltung in Brasilien im Februar 2010 in Deutschland geschlossen wurde.
Natürlich haben wir uns zuvor informiert auch bei der Anwältin, die für uns die Anerkennung in Brasilien erledigt hat aber keine hat etwas davon gesagt.
Wie schon Eingangs geschrieben, es kommt immer etwas neues.
Nun würde ich gerne wissen ob jemand Erfahrung damit hat.
Nächstes Jahr benötigt meine Frau einen neuen Pass und da stellt sich uns die Frage, ob es dann Probleme gibt. Die Sachbearbeiterin meinte, dass meine Frau, ohne Probleme einen neuen Reisepass beantragen kann.
Dann würde aber der alte Name im Pass stehen!
Weiterhin stellt sich dann die Frage, ob es ein Problem ist, für das Ausländeramt, wenn meine Frau in Deutschland einen anderen Namen hat als dann im Pass steht. Derzeit ist im Pass auch in der Aufenthaltsgenehmigung der alte Name eingetragen!
Wie kann die Registrierung dennoch erfolgen?
Es ist aber auch erstaunlich, dass man im KOnsulat die Information bekommt, dass auch ohne Registrierung, die Ehe in Brasilien gültig sein soll!
Man soll registrienen muss es aber nicht und in unserem Fall können wir es nicht, wegen diesem Datum!
Wenn ich meine Heirat nicht in Brasilien anmelde muss ich mich trotz einer nicht anerkannten Ehe, die nicht in Brasilien eingetragen wurde, im Falle einer Scheidung, dennoch in Brasilien scheiden lassen!! Das ist doch alles völliger Wahnsinn!
Würde mich über Eurer Wissen sehr freuen!
Staubi




Geht mir mommentan nicht anders, nur in einem anderen Thema.
Sie bekam dann zwar wegen fehlendem A1-Test erstmal kein Visum, aber auch dazu haben wir die Ausländerbehörde gezwungen. Mit einem Geheimtip.

