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Permanência fuer unverheiratete Eltern durch Kind in Brasilien: Hallo alle, vielleicht kann mir jemand helfen: Mein Freund und ich (wir sind beide Auslaender hier in Brasilien ) bekommen in ein paar Monaten unser Baby. Um die Permanencia zu bekommen, will ich das Kind hier in Brasilien zur Welt bringen (beide, mein Freund und ich, haben hier schon ein
  1. #1
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    4

    Frage Permanência fuer unverheiratete Eltern durch Kind in Brasilien

    Hallo alle,
    vielleicht kann mir jemand helfen: Mein Freund und ich (wir sind beide Auslaender hier in Brasilien) bekommen in ein paar Monaten unser Baby. Um die Permanencia zu bekommen, will ich das Kind hier in Brasilien zur Welt bringen (beide, mein Freund und ich, haben hier schon ein Zuhause + Arbeit gefunden, aber das mit unserer Aufenthaltserlaubnis war fuer uns immer ein grosses, ungeloestes Problem).

    Da wir nicht verheiratet sind, wuerde ich gerne wissen, ob mein Freund irgendeinen Nachweis erbringen muss, dass er der Vater unseres Babys ist, um die Aufenthaltserlaubnis fuer sich zu bekommen?
    Oder ob wir uns z.B. vor der Geburt als Beziehung ("união estável") eintragen lassen muessen, damit seine Vaterschaft anerkannt wird und er die Aufenthaltserlaubnis bekommen kann?
    Oder ob wir dafuer schlussendlich doch verheiratet sein muessen, wenn das Baby zur Welt kommt?

    Ich freue mich ueber jeden Beitrag, vielleicht kann mir hier ja jemand helfen??
    (Koennte ich, wenn ich meine Fragen bei der Policia Federal vorbringe und die meinen Bauch sehen, abgeschoben werden? Ich bin offiziell als Bolivianerin hier und die PF soll bei Bolivianern ja angeblich "nicht so freundlich" sein.)


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Permanência fuer unverheiratete Eltern durch Kind in Brasilien

    Zitat Zitat von Gitana20 Beitrag anzeigen
    haben hier schon ein Zuhause + Arbeit gefunden, aber das mit unserer Aufenthaltserlaubnis war fuer uns immer ein grosses, ungeloestes Problem
    Wie denn das ??? Arbeiten ohne geklärte legale Aufenthaltserlaubnis ????

    Zitat Zitat von Gitana20 Beitrag anzeigen
    Mein Freund und ich (wir sind beide Auslaender hier in Brasilien) bekommen in ein paar Monaten unser Baby. Um die Permanencia zu bekommen, will ich das Kind hier in Brasilien zur Welt bringen

    Dann müsst Ihr aber warten bis das Kind geboren ist und eine bras. Geburtsurkunde hat.

    Zitat Zitat von Gitana20 Beitrag anzeigen
    ("união estável") eintragen lassen muessen, damit seine Vaterschaft anerkannt wird und er die Aufenthaltserlaubnis bekommen kann?
    Weiss nicht ob das überhaupt möglich ist, wenn beide Ausländer sind!?!?
    Selbst wenn zwei Ausländer eine UNIÃO ESTÁVEL im Cartório eintragen können, heisst das noch lange nicht das DIESE União Estável auch für eine PERMANÊNCIA berechtigt. Das sind zwei verschiedene Sachen.

    Da ist es sicherlich einfach die PERMANÊNCIA auf das bras. Kind zu begründen. Sprich im Endefekt wird die UE nichts bringen.

    Um Euch weiterhelfen zu können, wäre es gut zu wissen was Euer Aufenthaltsstatus ist? Touristenvisum, anderes Visum ? Visum noch gültig oder schon abgelaufen und somit illegal in BRA ? Wenn ja, wielange bereits illegal in BRA? Welcher Art von Arbeitsverhältnis habt Ihr, CTPS assinada? Oder Arbeitsvertäge INFORMAL. ohne CTPS? Selbständig, mit legalisierter Firma (CNPJ, IE, IM) ?

    Empfehle Euch, das Ihr mal bei der Polícia Federal Euch erkundigt, welche Möglichkeiten es gibt im Falle der Geburt des Kindes. Bzw. ob eine UE für Euch die Möglichkeit einer PERMANÊNCIA bringt.

    Bzgl. Vaterschaft, soweit ich weiss, gilt bei unverheirateten Eltern, derjenige als Vater den die Mutter angiebt bei der Registrierung der Geburt. Sprich wenn Du Deinen Freund als Vater angiebts und dieser in der Geburtsurkunde eingetragen wird dann gilt er als gesetzlicher Vater. Ohne das eine Vaterschaft wirklich nachgewiesen werden muss (DNA Test, o.ä.). Änderungen sind dann aber auch nur durch eine richterliche Entscheidung möglich, das muss Euch klar sein. Bzgl. Sorge- Aufenthalts-, Unterhaltsrecht, etc. wäre es gut sich bei dem Jugendamt (Conselho Tutelar) zu erkundigen, die können Euch dort erklären wie die Rechte und Pflichten aussehen für die Eltern, evtl. Unterschiede für verheiratet Eltern und die die nicht verheiratet sind.

    Dies alles in Bezug auf bras. Recht, ggf. könnte natürlich auch die nationalen Gesetze Euerer Herkunftsländer eine Rolle spielen. Wozu Euch hier aber wohl niemand weiterhelfen kann, ohne das Du verrätst welche Staatsangehörigkeit(en) Du und Dein Freund hat/haben.

    Geändert von Cônsul (25. July 2010 um 16:26 Uhr)


  3. #3
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
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    Beiträge
    4

    Standard AW: Permanência fuer unverheiratete Eltern durch Kind in Brasilien

    Vielen Dank fuer die ausfuehrliche Antwort!
    Mein Freund und ich sind beide Bolivianer. Bei uns beiden laeuft die Aufenthaltserlaubnis (als Touristen) Ende Oktober aus (dann sind unsere 180 Tage abgelaufen). Unser Baby kommt ebenfalls Ende Oktober auf die Welt.

    Wie denn das ??? Arbeiten ohne geklärte legale Aufenthaltserlaubnis ????
    Wir sind beide als Touristen hier und arbeiten deshalb illegal und ohne Vertrag. Genau wegen einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis (die uns das legale Arbeiten erlaubt) ist es uns wichtig, dass wir beide die Permanencia bekommen. Wir moechten endlich legal hier arbeiten koennen.

    Bzgl. Vaterschaft, soweit ich weiss, gilt bei unverheirateten Eltern, derjenige als Vater den die Mutter angiebt bei der Registrierung der Geburt.
    Das waere genau die Antwort auf meine Frage.
    Wenn ich uns bei der Registrierung unseres gemeinsamen Babys angebe, dann sind wir damit automatisch die Eltern eines kleinen Brasilianers. Folglich haben wir bereits mit dieser Geburtsurkunde des Kleinen auch BEIDE Anspruch auf die Permanencia, richtig??
    (Und wenn das so ist, brauchen wir vor der Geburt also keine UE anzumelden oder zu heiraten.)

    Bzgl. Sorge- Aufenthalts-, Unterhaltsrecht, etc. wäre es gut sich bei dem Jugendamt (Conselho Tutelar) zu erkundigen
    Das wusste ich nicht, der Conselho Tutelar kann uns auch Auskuenfte zum Aufenthaltsrecht geben?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    847

    Standard AW: Permanência fuer unverheiratete Eltern durch Kind in Brasilien

    Zitat Zitat von Gitana20 Beitrag anzeigen
    Wenn ich uns bei der Registrierung unseres gemeinsamen Babys angebe, dann sind wir damit automatisch die Eltern eines kleinen Brasilianers. Folglich haben wir bereits mit dieser Geburtsurkunde des Kleinen auch BEIDE Anspruch auf die Permanencia, richtig??
    (Und wenn das so ist, brauchen wir vor der Geburt also keine UE anzumelden oder zu heiraten.)
    Davon gehe ich aus! Allerdings müsst Ihr damit warten bis das Kind auf der Welt ist und Ihr die Geburtsurkunde vom CARTÓRIO habt.

    Dann zur PF und die PERMANÊNCIA für Euch beide beantragen.
    Erkundigt Euch bei der Polícia Federal auch mal genauer, soweit ich weiss gibt es ein Abkommen zwischen BRA und Bolivien, das die Legalisierung von illegal lebenden Staatsbürgern vereinfachen soll. Bzw. solange Euer Touristenvisum noch nicht abgelaufen ist, welche legalen Möglichkeiten es gibt, bezüglich PERMANÊNCIA speziell für Bolivianer !


    Zitat Zitat von Gitana20 Beitrag anzeigen
    Das wusste ich nicht, der Conselho Tutelar kann uns auch Auskuenfte zum Aufenthaltsrecht geben?
    NEIN! Das COSELHO TUTELAR ist nur für Fragen der Rechte Minderjähriger zuständig, sprich in Sachen Sorgerecht, Unterhaltsrecht für Kinder, etc..

    Zum Aufenthaltsrecht wendet Ihr Euch an die Polícia Federal oder direkt an das MINISTÉRIO DE JUSTIÇA !



  5. #5
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

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    Standard AW: Permanência fuer unverheiratete Eltern durch Kind in Brasilien

    Vielen Dank nochmals fuer deine Antwort!

    soweit ich weiss gibt es ein Abkommen zwischen BRA und Bolivien, das die Legalisierung von illegal lebenden Staatsbürgern vereinfachen soll. Bzw. solange Euer Touristenvisum noch nicht abgelaufen ist, welche legalen Möglichkeiten es gibt, bezüglich PERMANÊNCIA speziell für Bolivianer !
    Das stimmt, als Bolivianer kann man z.B. ueber das Mercosur-Abkommen von 2009 die Aufenthalterlaubnis zum Arbeiten erhalten. Allerdings muss man sich 6 bis 12 Monate mit den Behoerden in Bolivien rumschlagen bzw. die Wartezeiten sind jetzt schon sehr lang (es gibt viele Antragssteller, weil Brasilien bei Bolivianern sehr beliebt ist). Je nach Bearbeitungsweg kostet es bis zu 2000 Dollar (zum Bearbeitungsweg: von einer Freundin weiss ich, dass es guenstiger wird, wenn man jemanden kennt, der bei den Behoerden arbeitet und "helfen" kann. Leider kennen wir aber niemanden.)
    Ich weiss, dass das mit dem Baby nicht die eleganteste Loesung ist. Aus unserer Situation heraus ist es aber vielleicht noch die beste Loesung.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Permanência fuer unverheiratete Eltern durch Kind in Brasilien

    Zitat Zitat von Cônsul Beitrag anzeigen
    Dann müsst Ihr aber warten bis das Kind geboren ist und eine bras. Geburtsurkunde hat.

    Empfehle Euch, das Ihr mal bei der Polícia Federal Euch erkundigt, welche Möglichkeiten es gibt im Falle der Geburt des Kindes. Bzw. ob eine UE für Euch die Möglichkeit einer PERMANÊNCIA bringt.
    Ich habe mal beide Zitate zusammengefügt, der Ratschlag ist sicher absolut ok, nur würde ich nicht vor der Geburt zur PF gehen, die bringen es fertig uns bringen die Mutter noch vor der Geburt über die Grenze.

    Gruß
    Tiradentes

 

 
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