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Ich brauche eure Hilfe: Hallo Zusammen,ich habe schon jede Menge hier im Forum gelesen. Vieles aus euren Beiträgen hat mir sehr geholfen. Doch jetzt stehe ich vor einem Problem und weiß weder ein noch aus. Daher habe ich mich gestern hier angemeldet. Es geht um ein Visum für meinen brasilianischen Freund. Ich weiß, dass
  1. #1
    Benutzer
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    26.07.2010
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    Stuttgart
    Beiträge
    30

    Standard Ich brauche eure Hilfe

    Hallo Zusammen,ich habe schon jede Menge hier im Forum gelesen. Vieles aus euren Beiträgen hat mir sehr geholfen. Doch jetzt stehe ich vor einem Problem und weiß weder ein noch aus. Daher habe ich mich gestern hier angemeldet. Es geht um ein Visum für meinen brasilianischen Freund. Ich weiß, dass das Thema hier schon wahnsinnig oft diskutiert und erörtert wurde. Aber vielleicht gerade, weil ich so viel gelesen habe, bin ich ganz verwirrt. Und die "allgemeinen Vorgaben, Rechte und Abwicklungsverfahren" sind mir auch bekannt, nur auf meinen persönlichen Fall habe ich nichts wirklich passendes gefunden.Mein Freund war mit einem Touristenvisum hier und konnte einen Monat verlängern. Seit 08.07. , also fast drei Wochen, ist er wieder in Brasilien. Jetzt möchten wir uns wieder sehen. Kann er denn nach drei-monatiger Verweildauer wieder nach Deutschland kommen, obwohl er vier Monate hier war? Und welche Visum-Möglichkeiten hat er. Wir wollten eigentlich ein Sprachvisum, aber mit einer Begründung dafür wird es schwer, denn er ist kein Student und braucht Deutsch auch nicht für seine Arbeit. Wie soll man das also begründen? - Sein Bruder und seine Tante leben hier (das war auch der Grund für seine Reise nach Deutschland) Kann dies irgendwie weiterhelfen.Nächste Frage: Kann er erneut mit einem Touristenvisum einreisen und kann man dieses dann verlängern und auf wie lange (falls ja)?Falls ich eine Verpflichtungserklärung unterschreiben würde, muss man einen bestimmten Verdienst haben, Höhe des Gehalts, um diese Erklärung unterschreiben zu können?Ich bin vom Verwirrtsein schon ganz verzweifelt und weiß weder ein noch aus. Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann. Leider kenne ich auch niemanden, der sich mit der Materie auskennt.Danke! - Menina


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Ich brauche eure Hilfe

    Zitat Zitat von Menina1985 Beitrag anzeigen
    ...Mein Freund war mit einem Touristenvisum hier und konnte einen Monat verlängern. ...
    Wie habt Ihr das denn geschaft? War auf jeden Fall ein glücklicher ZUfall!

    Zitat Zitat von Menina1985 Beitrag anzeigen
    ...Kann er denn nach drei-monatiger Verweildauer wieder nach Deutschland kommen, obwohl er vier Monate hier war? Und welche Visum-Möglichkeiten hat er. Wir wollten eigentlich ein Sprachvisum, ...
    Als Tourist (Visafrei) müsste er wenigstens 3 Monate warten, sollte er aber ein Visa bekommen dann braucht er sich nicht um die Frist bzgl. Aufenthalt ausserhalb des Schengenraum kummern, dann kann er sofort nach erhalt des Visum nach D reisen.

    Das Problem ist nur WELCHES Visum beantragen.
    Meiner Meinung nach ist das einzig erfolgversprechende ein Studenten/Sprachvisum wegen Sprachkurs an einer Schule mit anerkannten Kurs. Welche Voraussetzungen der Kurs erfüllen muss um für ein Visum anerkannt zu werden, das sagt Dir die Ausländerbehörde Deiner Stadt. Denn von deren Zustimmung hängt die Visaerteilung ab.

    Andere Optionen würden voraussetzten das Ihr heiratet, bzw. in D heiratet wollt oder ein Arbeitsvisum bekommt, was aber wohl am utopischsten ist.
    Oder für den Fall das Du ein Kind von Deinem Freund hättest, dann könnte er als Vater eines dt. Kindes ein Familienzusammenführungsvisum zur Fürsorge eines dt. Kindes beantragen. Hätte den Vorteil das er keine dt. Sprachkenntnisse (A1 Nieveau) vorweisen müsste wie bei einem Heiratsvisum oder beim FZF Visum Nachzug zum dt. Ehegatten.

    Es gibt auch eine Verordnung die es jetzt bras. Staatsbürgern erlaubt ohne Visum, also als Tourist nach D einzureisen, und dann nach Ankunft in D bei der ABH einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Also ohne vorheriges Visum. Natürlich muss auch dann ein vernünftiger Aufenthaltsgrund vorliegen und nachgewiesen werden können. Und vorausgesetzt die örtl. ABH ist bereits mit dieser Verordnung vertraut, ansonsten stellen die sich dumm und werden auf ein Visum bestehen.
    So einfach mal nach D kommen wollen und dort zu leben ist nicht, jedenfalls nicht für Drittstaatler.

    Zitat Zitat von Menina1985 Beitrag anzeigen
    ... Sein Bruder und seine Tante leben hier (das war auch der Grund für seine Reise nach Deutschland) Kann dies irgendwie weiterhelfen....
    NEIN!

    Zitat Zitat von Menina1985 Beitrag anzeigen
    ...Falls ich eine Verpflichtungserklärung unterschreiben würde, muss man einen bestimmten Verdienst haben, Höhe des Gehalts, um diese Erklärung unterschreiben zu können?..
    JA!

    Erkundige Dich mal bei Deiner ABH oder Einwohnermeldeamt, je nachdem wer in Deiner Stadt dafür zuständig ist.
    Aber eine VE sollte gut überlegt sein, die ist solange gültig wie sich der Ausländer in D befindet und kann nicht so einfach mal storniert werden, wenn Ihr Euch trennen solltet aber er weiterhin in D bleibt.



    Menina1985 sagt Danke.


  3. #3
    Benutzer
    Themenstarter

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    30

    Standard AW: Ich brauche eure Hilfe

    Hi Braziliant,vielen Dank für deine mühevolle Antwort. Ich werde tatsächlich zur AB gehen und mich informieren. Allerdings hoffe ich, dass sie (wenigstens) etwas freundlich und hilfsbereit sind...

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    2.588

    Standard AW: Ich brauche eure Hilfe

    Braziliant hat ja schon alles gesagt, nur in einem Punkt gehe ich nicht konform.

    Bruder und Tante helfen nicht als Visums-Grund, aber schon bei der Begründung, warum dein Freund ein Sprachkurs in Deutschland machen möchte.
    Deutsch lernen um das Gastland von Bruder und Tante und dessen Kultur besser kennen zu lernen. Begründung muss nicht so doll, aber schlüssig sein. Gut wäre, wenn die Verwandschaft die VE machen könnte. Wenn du auftauchst, kommt wieder die Frage, warum eine "Fremde" den Aufenthalt finanziert.

    Mit der Begründung im Kopf (auf der Zunge), kannst du (besser die Verwandte) zur AB gehen und fragen was man da machen kann

    Gruß
    Tiradentes
    Geändert von Tiradentes (3. August 2010 um 00:06 Uhr)

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Ich brauche eure Hilfe

    Bruder und Tante helfen nicht als Visums-Grund, aber schon bei der Begründung, warum dein Freund ein Sprachkurs in Deutschland machen möchte. Deutsch lernen um das Gastland von Bruder und Tante und dessen Kultur besser kennen zu lernen.
    Aber Bruder und Tante in Deutschland sprechen nicht unbedingt für die
    Rückkehrbereitschaft.


  6. #6
    Benutzer
    Themenstarter

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    30

    Standard AW: Ich brauche eure Hilfe

    Guten Morgen alle zusammen,also wir haben uns jetzt dazu entschlossen, dass er als Tourist kommt und das Sprachvisum hier beantragt. Im besten Fall wird sein Bruder die VE unterschreiben. Jetzt müssen wir uns nur noch schlau machen, wann er wieder kommen kann, weil es ja eig. heißt, man kann nur 90 Tage hier in D sein und muss dann wieder 90 Tage in Br. verbringen. Da er einen Monat länger hier war, weiß ich nun nicht, ob er nach den 90 Tagen wieder einreisen darf...Wer eine Antwort weiß, darf sie gern hier schreiben Wünsche euch allen einen schönen Tag...

 

 
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