Also "offiziell" weiss ich ja noch garnichts von der CR, d.h, mir wurde kein Schiftstück zugestellt. Und das schon seit über 4 Jahren. Aber ich guck ab und zu mal im Internet auf meinen Prozess. Nur daher weis ich es.
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Also "offiziell" weiss ich ja noch garnichts von der CR, d.h, mir wurde kein Schiftstück zugestellt. Und das schon seit über 4 Jahren. Aber ich guck ab und zu mal im Internet auf meinen Prozess. Nur daher weis ich es.
Dann hat Deine Ex jetzt mal das umgekehrte Problem, das sonst deutsche Gläubiger ab und zu mit Brasilianern haben. Mangels Zustellbarkeit eines Schriftstückes geht ein Prozess nicht weiter.
Müsste mal in den CPC sehen, ob es in Brasilien soetwas wie ein Versäumnisurteil gibt. Aber auch das muss ja wieder zugestellt, bzw. dann in Deutschland anerkannt werden.
??? - is' eh wurscht
Sach mal, Deine ex heisst aber nicht zufällig Gleyse, oder ?
Schau Dir mal im Paralellforum diese Beitrag an:
Unterhaltszahlungen aus Deutschland einfordern : Familie: Heirat, Kinder & Scheidung :: Forum für Freunde Brasiliens
Nee, meine heist anderst, und Kinder haben wir auch nicht (Gott sei Dank)![]()