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Ehegattenunterhalt: Hi, ich bin neu hier und komme gleich mit einem Problem. Habe 2004 in Brasilien geheiratet. Nach 4 Monaten Ehe, viel "verschwundenem Geld" und einem Einbruch, wollte sich meine Frau dann von mir Scheiden lassen. Ich habe mir daraufhin auch einen Anwalt besorgt, der allerding eine ziemliche Flasche war und
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    29.07.2010
    Beiträge
    5

    Frage Ehegattenunterhalt

    Hi, ich bin neu hier und komme gleich mit einem Problem. Habe 2004 in Brasilien geheiratet. Nach 4 Monaten Ehe, viel "verschwundenem Geld" und einem Einbruch, wollte sich meine Frau dann von mir Scheiden lassen. Ich habe mir daraufhin auch einen Anwalt besorgt, der allerding eine ziemliche Flasche war und meine Situation nur verschlimmert hat. Er stellte Antrag auf "anulacao do Casamento", was der Richter allerdings ablehnte. Die gemeinsame Zeit war also nur rund 4 Monate und es sind keine Kinder vorhanden. Seit 2006 versucht nun die Anwältin meiner Ex Unterhalt einzutreiben. Da sie mich in Brasilien aber nicht gefunden hat, hat sie nun vor einiger Zeit eine "Carta Rogatoria" gemacht.
    Meine Frage ist nun folgende. Muss ich in Deutschland deswegen mit irgendwelchen Problemen rechnen und falls ja, welchen?
    Wem istvielleicht schon so etwas ähnliches passiert und kann mir einen Ratschlag geben?


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  2. #2
    Neuer Benutzer
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    21

    Standard AW: Ehegattenunterhalt

    Zitat Zitat von ludelkern Beitrag anzeigen
    Da sie mich in Brasilien aber nicht gefunden hat, hat sie nun vor einiger Zeit eine "Carta Rogatoria" gemacht.
    Meine Frage ist nun folgende. Muss ich in Deutschland deswegen mit irgendwelchen Problemen rechnen und falls ja, welchen?
    Das kann schon sein, denn der Zweck einer CARTA ROGATÓRIA ist es ja gerichtlich im Ausland Ansprüche durchzusetzen.

    Wie genau das zwischen BRA und D funktioniert kann ich nicht sagen. Vermutlich wird ein Gericht in D in diesem Verfahren damit beauftragt die Unterhaltsansprüche von Dir einzutreiben. Ob dabei evtl. auch geprüft wird in wie weit die Ansprüche überhaupt Rechtens sind weiss ich nicht.

    Hat Deine Ex denn überhaupt Deine Anschrift, bzw. weiss Sie wo Du gemeldet bist? Noch was, seid Ihr nun geschieden oder nicht? Gibt es ein rechtskräftiges Scheidungsurteil? In D oder BRA?

    Auf jeden Fall denke ich das Du da eine Vorladung bekommst, bzw. ein dt. Gericht Dich anschreibt, sollte es zu einem Verfahren in D kommen. So mir nichts Dir nichts wirst Du sicher nicht verhaftet und nach BRA ausgeliefert!
    ludelkern sagt Danke.


  3. #3
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
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    5

    Standard AW: Ehegattenunterhalt

    Nein, geschieden sind wir noch nicht, aber getrennt. Das hat mein Anwalt gerade noch durchbekommen.
    Meine aktuelle Adresse hat meine Ex nicht, sie dürfte aber die Anschrift meiner Eltern haben, da ich dort vor meiner Hochzeit kurzfristig gewohnt habe.
    Durch das, was mir in Brasil passiert ist, habe ich so ziemlich das Vertrauen in Justiz und Anwälte verloren. Einerseits hat sich der Richter gar keine grosse Mühe gemacht, meine Lage zu verstehen, bzw. gestattet Beweise vorzubringen. Und einige Bekannte, die sich mit Recht etwas auskennen, bezeichnen meinen Prozess und die Reaktion des Richters auch als "oberfaul". Aber was willst Du als Ausländer grossartig machen? Mein Anwalt meinte seinerzeit noch ganz lapidar: "Pack doch deine Koffer und verschwind". Desswegen und wegen der schlechten Vertretunghabe ich ihn auch bei der OAB angezeigt, aber eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, leider

  4. #4
    Benutzer
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    Brasilien
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    86

    Standard AW: Ehegattenunterhalt

    Hallo ludelkern,

    die Carta Rogatória bedeutet zunächst mal, dass Deine (Noch-nicht)Ex Dich in ein Verfahren ziehen will. Offensichtlich läuft also etwas in Brasilien. Einen Titel scheint sie noch nicht gegen Dich zu haben, denn sonst wäre dieser über den diplomatischen Weg und dann über das deutsche Amtsgericht, in dessen Bezirk Du Deinen Wohnsitz hast, zugestellt worden.

    An Deiner Stelle würde ich mal versuchen, herauszubekommen, was da in Brasilien gerade läuft. Das geht (zumindest im Bundesstaat Sao Paulo) auch online.

    Letzten Endes wirst Du aber um die Einschaltung eines Anwaltes nicht herum kommen. In Brasilien ist die Einschaltung eines Anwaltes in Scheidungssachen Pflicht, in Deutschland wirst Du einen Anwalt brauchen, um ggfls. gegen die Anerkennung eines Dich benachteiligenden brasilianischen Urteils anzugehen.
    ??? - is' eh wurscht

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

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    Standard AW: Ehegattenunterhalt

    Einige Bewegungen kann ich via internet verfolgen, aber da Familienangelegenheiten unter Segredo da Justica laufen, sehe ich nur grob was sich da tut. Die Carta Rogatoria war die letzte Bewegung in dem Fall, und das war Ende letzten Jahres. Seit dem tut sich da nichts mehr.

  6. #6
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    Brasilien
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    86

    Standard AW: Ehegattenunterhalt

    Zitat Zitat von ludelkern Beitrag anzeigen
    Einige Bewegungen kann ich via internet verfolgen, aber da Familienangelegenheiten unter Segredo da Justica laufen, sehe ich nur grob was sich da tut. Die Carta Rogatoria war die letzte Bewegung in dem Fall, und das war Ende letzten Jahres. Seit dem tut sich da nichts mehr.
    Dann wartet die brasilianische Justiz die Reaktion der deutschen Seite (also Deine Vorladung zwecks Verteidigung) ab.
    Wie kam denn die CR zu Dir, bzw. wie hast Du von ihr erfahren?
    ??? - is' eh wurscht

 

 
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