Hallo zusammen,
in diesem Beitrag geht es nicht um mich sondern um meine brasilianische Freundin.
Meine Freundin ist als Au-Pair nach Deutschland gekommen und war ein Jahr hier. Dann ist Sie für kurze Zeit wieder zurück nach Brasilien gewesen und momentan auf Sprachvisum wieder zurück in Deutschland. Die Ausländerbehörder hat ihr bei erfolgreichem Abschließen des B1 Sprachkurses eine Verlängerung für ein weiteres Jahr zugesichert. Da sie schon vorher sehr gut Deutsch konnte wird diese Prüfung für sie keine Schwierigkeit sein, so dass wir momentan davon ausgehen, dass sie auch noch nächstes Jahr hier in Deutschland seien wird.
Nun die Zeit vergeht und wir planen gerne etwas im Voraus und so stellt sich nun die Frage, was sie für Möglichkeiten hat wenn ihr Sprachvisum endet.
Sie möchte gerne eine Ausbildung hier in Deutschland machen, etwas aus dem Bereich Altenpflege oder Krankenpflege. Oder eine Ausbildung zur Kosmetikerin. Momentan fehlen noch die Übersetzungen und Beglaubigungen ihrer Zeugnisse aus Brasilien.
Ich habe nun im Aufenthaltsgesetz den §17 Entdeckt hier steht:
§ 17
Sonstige Ausbildungszwecke
Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Ausund Weiterbildung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung
bestimmt ist, dass die Aus- und Weiterbildung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Beschränkungen bei der Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit sind in die Aufenthaltserlaubnis zu übernehmen. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend
Nur was heißt das nun genau?
Braucht Sie also die Zusage einer Firma, dass diese Sie Ausbilden möchte und Sie dadurch auch keine Nachteiligen Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt bewirkt? Oder wie genau ist das zu verstehen? Und wenn dem so ist, gibt es dann auch Chancen das die Bundesagentur für Arbeit so einer Ausbildung zustimmt? Ist dies bei allen Agenturen gleich oder liegt es hier häufig an der Person die dort arbeitet?
Wie sieht es aus wenn Sie direkt in den Arbeitsmarkt starten will? Also mit Aussicht auf eine Aufenthaltserlaubnis mit Zweck zur Erwerbstätigkeit?
Da ich selbst momentan noch für zwei Jahre Student bin, ziehen wir eine Heirat für uns nicht in Betracht. Daher die Frage:
Welche Möglichkeiten gibt es noch, dass Sie hier in Deutschland bleiben darf?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten und Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen,
meksa




