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Möglichkeit zum Aufenthalt in Deutschland nach Sprachvisum?: Hallo zusammen, in diesem Beitrag geht es nicht um mich sondern um meine brasilianische Freundin. Meine Freundin ist als Au-Pair nach Deutschland gekommen und war ein Jahr hier. Dann ist Sie für kurze Zeit wieder zurück nach Brasilien gewesen und momentan auf Sprachvisum wieder zurück in Deutschland. Die Ausländerbehörder hat
  1. #1
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    16.09.2010
    Beiträge
    1

    Standard Möglichkeit zum Aufenthalt in Deutschland nach Sprachvisum?

    Hallo zusammen,

    in diesem Beitrag geht es nicht um mich sondern um meine brasilianische Freundin.

    Meine Freundin ist als Au-Pair nach Deutschland gekommen und war ein Jahr hier. Dann ist Sie für kurze Zeit wieder zurück nach Brasilien gewesen und momentan auf Sprachvisum wieder zurück in Deutschland. Die Ausländerbehörder hat ihr bei erfolgreichem Abschließen des B1 Sprachkurses eine Verlängerung für ein weiteres Jahr zugesichert. Da sie schon vorher sehr gut Deutsch konnte wird diese Prüfung für sie keine Schwierigkeit sein, so dass wir momentan davon ausgehen, dass sie auch noch nächstes Jahr hier in Deutschland seien wird.

    Nun die Zeit vergeht und wir planen gerne etwas im Voraus und so stellt sich nun die Frage, was sie für Möglichkeiten hat wenn ihr Sprachvisum endet.

    Sie möchte gerne eine Ausbildung hier in Deutschland machen, etwas aus dem Bereich Altenpflege oder Krankenpflege. Oder eine Ausbildung zur Kosmetikerin. Momentan fehlen noch die Übersetzungen und Beglaubigungen ihrer Zeugnisse aus Brasilien.

    Ich habe nun im Aufenthaltsgesetz den §17 Entdeckt hier steht:
    § 17
    Sonstige Ausbildungszwecke

    Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Ausund Weiterbildung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung
    bestimmt ist, dass die Aus- und Weiterbildung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Beschränkungen bei der Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit sind in die Aufenthaltserlaubnis zu übernehmen. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend


    Nur was heißt das nun genau?
    Braucht Sie also die Zusage einer Firma, dass diese Sie Ausbilden möchte und Sie dadurch auch keine Nachteiligen Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt bewirkt? Oder wie genau ist das zu verstehen? Und wenn dem so ist, gibt es dann auch Chancen das die Bundesagentur für Arbeit so einer Ausbildung zustimmt? Ist dies bei allen Agenturen gleich oder liegt es hier häufig an der Person die dort arbeitet?

    Wie sieht es aus wenn Sie direkt in den Arbeitsmarkt starten will? Also mit Aussicht auf eine Aufenthaltserlaubnis mit Zweck zur Erwerbstätigkeit?

    Da ich selbst momentan noch für zwei Jahre Student bin, ziehen wir eine Heirat für uns nicht in Betracht. Daher die Frage:
    Welche Möglichkeiten gibt es noch, dass Sie hier in Deutschland bleiben darf?

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten und Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen,
    meksa


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    19.07.2006
    Ort
    Belo Horizonte
    Beiträge
    2.588

    Standard AW: Möglichkeit zum Aufenthalt in Deutschland nach Sprachvisum?

    Oi Meksa
    Ihr scheint ja eine vernünftige AB zu haben mit der man reden kann. Hatten wir auch. Also nutze dies und sprech mit denen.
    Ansonsten hast du das mit der arbeitserlaubnis richtig interpretiert.
    Wenn sie einen Arbeitgeber findet, der sie anstellt und die Bundesargentur für Arbeit findet, dass sie in diesem Beruf nicht Deutsche verdrängt, also quasi ein Mangelberuf, hat sie eine Chance auf eine befristete Arbeitserlaubnis. Das setzt aber eine abgeschlossene Berufsausbildung mit anerkannten Qualifikationen voraus. Ob Krankenpfleger per Bestimmung von dieser Regelung ausgeschlossen sind, kann dir nur die BAfArbeit sagen.
    Ob die das auch für Ausbildungen im Pflegebereich machen könenn auch ur die beantworten. Die können dir auch generell was zu Chancen in diesen Berufen sagen. Dafür sind sie Argenturen als Dienstleister ja da (Fordern und Fördern), wenn sie manchmal auch eine anderes Verständnis für ihre Aufgabe haben. Bei der Ausbildung kommt dann wieder die finazielle Sicherung ihres Aufenthaltes dazu, den sie selber bestreiten muss (oder du per VE)
    Wenn ich höre, was in D alles an qualifizierten Arbeitskräften fehlt und jetzt auch an willigen Auszubildenden, sollten die Chancen nicht so schlecht sein.
    Also mach die mal auf zu den Behörden. Da jeder fall ein Einzelfall ist, kann man da schlecht vorhersagen treffen.

    Viel Glück
    Tiradentes

  3. #3
    Benutzer
    Registriert seit
    04.09.2006
    Beiträge
    58

    Standard AW: Möglichkeit zum Aufenthalt in Deutschland nach Sprachvisum?

    Ich befürchte, dass die Bundesagentur f. Arbeit nicht so einfach ein OK gibt, um deiner Freundin eine Arbeitsmöglichkeit zu geben. Solltet ihr jemanden finden, der deine Freundin einstellen möchte, so wird er verpflichtet, diese Stelle erst einmal auf dem deutschen Stellenmarkt zu veröffentlichen. Ggf. schickt die Agentur dann auch eigenständig deutsche Bewerber zu diesem Arbeitgeber. Falls der dann diese deutschen Bewerber ablehnt und nur deine Freundin haben will, muss er dies der Agentur detailliert begründen.

    Das "ungerechte" ist, dass ein Ausländer studieren darf, aber sobald es um Arbeit und Geldverdienen geht, werden die Hürden immer höher. Daher bleibt als einziger Ausweg oft nur die Heirat. Vorteil: deine Freundin könnte sofort arbeiten, eine Ausbildung beginnen, viel weniger Steuern zahlen, Familienversicherung für beide etc. Nachteil: wie immer bei internationalen Ehen, man kennt sich doch zu kurz, um wirklich sagen zu können, dass man für immer zusammenbleiben will, zumal es in diesem Fall eher eine "Zweckheirat" wäre. Aber es gibt ja noch den Heiratsvertrag......aber das führt jetzt wieder zu weit.

    Gib mal Bescheid, wie sich das so entwickelt.

 

 

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