Ausgangssituation
Er, Oesterreicher will Sie, Brasilianerin heiraten.
Beide wollen in Brasilien leben!
Vermoegenslage
Er bestitzt eine Immobilie in Oesterreich. Diese wird nicht verkauft.
In Brasilien besitzt er nichts. Sollte er nach der Heirat in der naechsten Zeit
etwas kaufen, dann wird das sein Bruder auf seinen Namen durchfuehren.
Was waere nun der intelligenstes Weg das Vermoegen auf Dauer zu schuetzen.
Lt. Brasilianisches Zivilgesetzbuch im Internet, zu finden mit dt. Uebersetzung hier
http://www.law-wolf.ch/docs/ccb-1511.pdf
kommt, falls nicht anderes mit Vertrag vereinbart wird, die partielle Gütergemeinschaft
zum Einsatz.
III. Kapitel: Von der partiellen Gütergemeinschaft
Art. 1.658 Art. 1'658 (Art. 223 ZGB)
Die partielle Gütergemeinschaft vereinigt alle Güter, die während der Dauer der Ehe
hinzugekommen sind, mit den Ausnahmen in den nachfolgenden Artikeln.
Von der Gemeinschaft ausgenommen sind:
I. Güter, die ein Ehegatte bei der Eheschliessung besass und die ihm während der Ehe
durch Schenkung oder Erbgang zufielen, sowie solche die an deren Stelle traten.
Nun meine Frage an das verehrte Forum, bin ich mit dieser Form auf der sicheren Seite,
im Falle einer Trennung nichts zu verlieren....
Empfiehlt sich trotzdem ein Vertrag, wer hat damit Erfahrungen.



2Danke

. Auch der Spruch: drumm prüfe, wer sich ewig bindet, ob........hat auch heute noch seine Berechtigung, auch außerhalb Brasiliens
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