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puhhh... da wurde wieder ein schöner Stammtisch Tread produziert....
Habe die letzten Tage nicht mehr reingeschaut......
Bin das letzte mal noch mit Varig geflogen (FRA<->GIG). Der Flug wurde damals (sollte 2008 gewesen sein) auf den nächsten Tag verschoben somit Annulierung. Davon wurde ich 10 Tage vorher informiert
Ich hab dann direkt das entsprechende Form beim Luftfahrt-Bundesamt ausgefüllt und siehe da, als ich aus dem Urlaub zurückkam lag schon Post von der varig im Briefkasten.Ohne Murren haben Sie den vollen Satz (600.00€ p.P.) bezahlt. Ohne Anwalt oder ähnliches... das Geld kann man immer noch ausgeben, wenn der Weg über das LBA nicht funktioniert.
Viele Grüße
Stusi
@ Stusi
Gratuliere, optimal für Dich, wenn es so läuft.
Bei mir hat sich der Flug im August 2008 auch um 24 h "verspätet", ich habe ebenso meine Ansprüche über das Formular des LBA geltend gemacht, allerdings hat es bis April 2010 gedauert bis Condor gezahlt hat (600 EUR p.P.). Condor hat in meinem Falle bis 11/2009 bestritten, dass es sich um eine Annullierung handelt - und bei einer Verspätung wird bzw. wurde nicht gezahlt. Folge: Unzählige Faxe an Condor, LBA, EU-Kommission .....
Intersessant, dass VARIG gezahlt hat, obwohl die viel zitierte EU-Verordnung Nr. 261/2004 nur eine Ausgleichszahlung bei Annullierung (nicht bei Verspätung!) vorsieht. Erst der EuGH, Urteil v. 19.11.2009, Az.: C-402/07 u. C-432/07 hat diese Regelung (für viele überraschend) auch auf eine Verspätung "ausgedehnt". Das LG Darmstadt, Az.: 21 S 82/06 hatte als Vorinstanz die Klage noch abgewiesen.
Sinn und Zweck eines Forums ist es, dass unterschiedliche Meinungen und Erfahrungen ausgetauscht werden (können).
M. B.
Gerade auf MDR (Umschau) wie "toll" die Condor mit Flugverspätungen umgeht...
Fazit: Condor verhält sch recht störrisch bei den Zahlungen, trotz Anspruch.
Rio de Janeiro ist eine Drecksstadt...
@Marcelinho Baiano Es war damals bei mir keine Verspätung sondern Annulierung (Flug wurde um 24h verschoben, kommt einer Annulierung gleich)
Ich wurde damals jedoch auch gleich vom LBA informiert, daß sie keine entscheidende- sondern nur eine Kontrollinstanz sind.
Zahlen die Fluggesellschaften nicht, muss er zivilrechtliche Weg eingeschlagen werden.
Viele Grüße
Stusi
Gerade in der SZ gefunden:
Entschädigung für Passagiere Abwiegeln, Abblocken, Hinhalten
Obwohl ein EU-Gesetz genaue Vorgaben für die Entschädigung von Fluggästen macht, drücken sich die Airlines, so lange es nur geht. [...]
Entschädigung für Passagiere - Abwiegeln, Abblocken, Hinhalten