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Nach Ablauf des 6-monatigen Touristenvisum muss man ausreisen?: Hallo zusammen bin neu hier, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. meine Freundin besuchte mich in der Schweiz diesen Sommer mit einem Touristenvisum. Sie reiste am 14. Juli 2010 ein und reiste 18. August 2010 wieder ab. Nun kommt sie nach Weihnachten wieder am 27.Dezember und der Plan ist, dass
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    18.11.2010
    Beiträge
    1

    Standard Nach Ablauf des 6-monatigen Touristenvisum muss man ausreisen?

    Hallo zusammen

    bin neu hier, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. meine Freundin besuchte mich in der Schweiz diesen Sommer mit einem Touristenvisum. Sie reiste am 14. Juli 2010 ein und reiste 18. August 2010 wieder ab.
    Nun kommt sie nach Weihnachten wieder am 27.Dezember und der Plan ist, dass sie erst am 1. März 2011 wieder zurück nach Brasilien reist. Am 14. Januar laufen also die 180 Tage aus und sie war weniger als 3 Monate hier. So weit so gut. Muss sie dann aber ausreisen um erneut ein 60 Tage Visum für das nächste Halbjahrzu bekommen ?

    Ein Typ auf der Schweizer Behörde meinte sie müsse dann ein Monat ausreisen und könne erst dann wieder als Touristin Einreisen!!!

    Könnt ihr mir weiterhelfen?

    Wie sieht es mit einem Visa aus falls sie eines brauchen würde? Sie würde gerne einen Sprachkurs machen ist es noch möglich in so kurzer Zeit ein Visa zu bekommen?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Gruss

    Samuca


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    276

    Standard AW: Nach Ablauf des 6-monatigen Touristenvisum muss man ausreisen?

    Oi Samuca, herzlich Willkommen im Forum für Brasilienverrückte!

    Alsooo....ich kann "nur" sagen, wie es in D wäre und nehme an, dass es in der Schweiz auch so sein "muß"!

    Wenn sie am 14. Juli eingereist ist und am 18. August wieder ausgereist, dann war sie nur 36 Tage da und wenn sie dann am 27. Dezember wieder einreist sein wird, dann wird sie die 180 Tage am 9. Januar erreicht haben (genau nachrechnen, es gibt viele 31er Monate in dieser Zeit) und wird dann somit nur 50 Tage innerhalb der 180 Tage da gewesen sein.

    Die "zweiten" 180 Tage beginnen somit am 10. Januar! Da man aber als Tourist nicht mehr als 90 Tage am Stück bleiben darf, wird sie bis spätestens am 31. März (genau 90 Tage, auch wegen dem Februar eben) ausreisen müssen....somit wird sie mit der Rückreise am 1. März 2011 voll in der Zeit sein.

    Kann natürlich sein, dass auch manche Grenzschutzbeamten 180 Tage mit ein halbes Jahr gleich setzen, aber ich habe da andere Erfahrungen gemacht...besonders in Holland/Schiphol rechnen sie mehr als genau...

    Viel Glück mit den Behörden, aber ich sehe kein Problem mit den Reisedaten!

 

 

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