@ blautuca :
ich habe seinerzeit den ssa - thread gestartet und über meine erfahrungen berichtet .
mein rat weiterhin , sofern man sich noch in brasilien befindet :
sofort scheckkarte sperren lassen
umgehend strafanzeige in bra stellen
zeugen benennen
kontakt mit der heimischen bank herstellen
unterlagen sammeln ( flugtickets , bisherige bankbelege , etc )
ich konnte seinerzeit meiner hausbank per telefon und e-mails belegen , dass ich nicht im zeitpunkt der widerrechtlichen abhebungen in ssa , sondern in nat war .
ausserdem konnten sie anhand der historie sehen , dass ich immer nur bei der bdb
geld geholt hatte und nicht bei der tecbank .
meine bank hat daraufhin alle nicht von mir getätigten abhebungen so behandelt , als wären sie für mich nie erfolgt ( somit brauchte ich nicht auf erstattung des schadens warten ) .
dank der zweitkarte meiner frau konnten wir weiterhin geld abholen . nach 3monatigen urlaub bin ich dann persönlich mit den originaldokumenten bei meiner bank zur klärung des sachverhalts hingegengen .
wichtig ist auch , dass man auf jeden fall eine person des vertrauens in dland als kontobevollmächtigten während des urlaubs hat . dieser kann den kontakt mit der hausbank aufnehmen ( schliesslich kann ja jeder anrufen ... " bankgeheimnis " )
daher mein rat : vor abreise nach brasilien unbedingt eine ( zeitlich befristete ) vollmacht für einen angehörigen etc in dland lassen .
buggyman



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