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Hallo Zusammen,
wir (Deutscher und Brasilianerin) leben seit 6 Jahren mit unserem gemeinsamen 7 jährigen Sohn (er kam in Brasilien zur Welt) in Deutschland.
Nun möchten wir heiraten.
Ist es für meine Freundin möglich von Deutschland aus die Ledigkeitsbescheinigung (certidao de solteira) zu erhalten? Falls ja wo?
Eine Geburtsurkunde, die beglaubigt und übersetzt wurde, hat sie bereits. Diese ist jedoch schon ca. 6-7 Jahre alt. Benötigt sie hier eine aktuelle beglaubigte und übersetzte Geburtsurkunde? Falls ja kann Sie diese ebenfalls von Deutschland aus beantragen?
Da meine Freundin derzeit eine Ausbildung macht, haben wir die nächsten 2 Jahre (leider) nicht geplant nach Brasilien zu reisen, so dass wir die Dokumente nicht einfach beim nächsten Urlaub vor Ort beantragen können.
Wäre nett wenn ihr uns helfen könntet und evtl. ein paar Tipps geben könntet.
Glaubt ihr, dass unter diesen Umständen dieses Jahr noch eine Hochzeit möglich ist?
Vielen lieben Dank!
Das kommt in erster Linie auf das Standesamt an, am besten dort erkundigen. Kann sein das die dort z.B. die vorhandene Geburtsurkunde akzeptieren, kann aber auch sein das eine neue verlangt wird.
Sollten doch Dokumente aus Brasilien verlangt werden, müsst Ihr eben Freunde oder Verwandte in BRA bitte diese zu beschaffen, das geht in der Regel problemlos, man muss deswegen nicht extra nach BRA reisen.
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Hallo,
also ja klar auf dem Standesamt fragen, mir wurde allerdings gesagt, dass die Docs nicht aelter als 6 Monate sein duerfen. Das koennte dann eben auch beim Verfahren beim OLG eine Rolle spielen weil ihr zuerst die Befreiung vom Ehefaehigkeitszeugnis beantragen muesst. Hab ich auch auf dem Standesamt erfahren.
Also dann eben von der Familie schicken lassen wie schon gesagt.
Hallo!
In Deutschland: Nein
In Dänemark: (Wahrscheinlich) Ja (da gibts einige Gemeinden die verlangen keine Ledigkeitsbescheinigung)
Ledigkeitsbescheinigung: Kann sein das euer Cartorio das nicht ausstellt (ist nicht per Gestzt geregelt das es sowas gibt aber mit gut zureden sollte es klappen. Hauptsache ein Stück Papier vom Amt, die wollen ja hier nur was zum Abheften haben.). Alternativ gibts eine 2-Zeugen-Erklärung, damit Du das mal gehört hast. Weiter vorne im Thread steht ja wie das mit den Dokumenten läuft.
Geburtsurkunde: Ist (wahrscheinlich) zu alt. Keine Ahnung warum deutschen Behörden-Stuhlpupser die immer neu haben wollen (max. 6 Monate), als ob sich das Geburtsdatum mit der Zeit verändert...aber so sind die halt.
Meine Frau und ich habe in DK geheiratet, weil genervt vom deutschen Amtsschimmel. Ihre Geburtsurkunde war in DK ausreichend für die Heirat (war ein gutes Jahr alt) und nun kann man staunen -> als sie auf dem deutschen Standesamt noch ihren Namen ändern wollte hat die Beamtin diese "alte" Geburtsurkunde sogar akzeptiert, natürlich mit dem Hinweis das sie da sehr großzügig mal ein Auge zu drückt. Meine Geburtsurkunde war so alt wie ich, war die original Erste, wurde in DK dort auch akzeptiert.
Ansonsten wurde ja schon alles gesagt. Standesamt fragen.
Gruß
Jakobo