4Danke
Brasilien - Geldangelegenheiten in/mit Brasilien: Moin Tiradentes,
welches Protocolo meinst Du bzw. dein Steuerberater genau:
1. Das Protcolo, was man erhält bei der Antragstellung des Visto permanente in Brasilien ?
oder
2. Das Protocolo, was man erhält, nachdem die Erteilung das Visto permanente im Diario oficial der Union publiziert worden ist und man einen Antrag ...
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11. April 2011, 18:46
#19
Erfahrener Benutzer
AW: steuerpflicht ab zeitpunkt der fixen perma. ?
Moin Tiradentes,
welches Protocolo meinst Du bzw. dein Steuerberater genau:
1. Das Protcolo, was man erhält bei der Antragstellung des Visto permanente in Brasilien?
oder
2. Das Protocolo, was man erhält, nachdem die Erteilung das Visto permanente im Diario oficial der Union publiziert worden ist und man einen Antrag bei der PF auf die Erteilung der CIE/RNE gestellt hat?
Wenn Du das Protocolo zu (2) meinst, bin ich deiner Meinung. Bei dem zu (1) habe ich meine Zweifel. Da Antragstellung nicht bedeutet, dass man das Visto auch erhält.
Ate
Vincent
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11. April 2011, 21:40
#20
Erfahrener Benutzer
AW: steuerpflicht ab zeitpunkt der fixen perma. ?

Zitat von
Vincent
Wenn Du das Protocolo zu (2) meinst, bin ich deiner Meinung. Bei dem zu (1) habe ich meine Zweifel. Da Antragstellung nicht bedeutet, dass man das Visto auch erhält. Vincent
Ist aber ganz klar das Protokoll zu (1), also bei Beantragung. Bei einer Permanencia auf Basis Conjuge ist das als einziges ein Anspruchsvisa, dass also von Ausnahmen abgesehen immer genehmigt wird. Hab extra nachgefragt. Du hast ja auch schon die Rechte wie ein Visainhaber, z.B. arbeiten, darfst sofort dort bleiben und brauchst zum Gültigmachen nicht mehr neu Einreisen. Es machte also schon Sinn.
Aber egal, bei mir sind auch die 180+ Tage voll, ich muss sowieso für das ganze Jahr erklären und war in D steuerbefreit.
Gruß
Tirandentes
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12. April 2011, 21:41
#21
Neuer Benutzer
AW: steuerpflicht ab zeitpunkt der fixen perma. ?
Hallo Leute,
in diese Diskussion klinke ich mich gleich mit weiteren Fragen ein: Ich habe im Januar 2009 meine Permanencia beantragt (nach Heirat am 03. Januar). Dem Antrag wurde dann im Februar 2010 stattgegeben (Veröffentlichung im DOU), RNE ist auf April 2010 datiert.
Wie ich aus der Diskussion hier schließe, hätte ich bereits für 2009 eine Steuererklärung abgeben müssen (die 183 Tage in 2009 habe ich voll gemacht) - hab das aber versäumt???? Welche Konsequenzen können sich daraus ergeben? Da ich nicht zu den Großverdienern zähle hab ich eigentlich geplant, lediglich meiner Verpflichtung nachzukommen, im 1. und im letzten Jahr eine Erklärung (simplificado) abzugeben und dazwischen keine mehr ...
Ich bin in D. seit langem nur eingeschränkt Steuerpflichtig (da kein Wohnsitz dort), diesbezüglich gabs dort auch keine Probleme. Meine Einkünfte als Freischaffender landen alle auf einem Konto in Brasilien, eine Carteira de Trabalho und eine CPF hab ich deshalb auch nie gebraucht und erst seit kurzem (2011). Auch hier die Frage: Kann ich überhaupt rein technisch eine Steuererklärung abgeben, wenn ich damals noch gar keine Steuernummer (CPF) hatte?
Wie ihr seht, bin ich leicht am schwimmen und hätte auch nichts gegen einen direkten Austausch mit Leuten, die mehr Erfahrung haben - bzw. auch den Kontakt zu einem (hoffentlich nicht allzu teurem) Steuerberater, der sich mit Ausländern auskennt ... Man kann ja auch in einem öffentlichen Forum nicht alles besprechen 
Danke schon mal und viele Grüße,
Florian
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13. April 2011, 06:40
#22
Erfahrener Benutzer
AW: steuerpflicht ab zeitpunkt der fixen perma. ?
Wo kein Klaeger, da kein Richter. Nach 5 Jahren "zittern" ist in Brasilien juut. In Deutschland waren es 10 Jahre.
Will sagen: Die Receita ist ueberhaupt nicht "scharf" darauf, irgendjemandem was anzuhaengen.
Wenn Du unter R$ 300 Tausend Grundbesitz und unter R$ 1.7??,?? monatl. Einkommen bist, wollen die nix von Dir, zu Recht. Dabei kommt es ueberhaupt nicht darauf an, wann Du welches Protocolo oder Perma oder was weiss ich beantragt oder erhalten hast.
Im Zweifel steuerpflichtig in Brasilien zu sein ist eine Sache. Fuer die Abgabe einer Steuererklaerung gelten o.g. Regeln. Liegste drueber ==> nachreichen mit Strafe (so um die R$ 160,00 bei verspaeteter Abgabe, nebst "juros e multas" fuer eine eventuelle Steuerschuld) oder 5 Jahre "zittern".
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13. April 2011, 15:03
#23
Neuer Benutzer
AW: steuerpflicht ab zeitpunkt der fixen perma. ?
Hi Cheesytom,
danke für die Antwort - die Option 5 Jahre zittern geht mir auch durch den Kopf. Jedoch: was passiert, wenn ich zu einem späteren Zeitpunkt (wenn der EUR wieder mehr wert ist) Geld für den Kauf einer Immobilie nach Brasilien transferieren will (ca. 40k) und dort eine Immobilie erwerbe - kommen nicht spätestens dann dumme Fragen von BC oder RF?
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13. April 2011, 16:16
#24
Erfahrener Benutzer
AW: steuerpflicht ab zeitpunkt der fixen perma. ?
Ich gehe nicht davon aus, dass der Euro mittelfristig gegenueber dem Real staerker wird.
Wenn Du z.Bsp. 5 Jahre nach Eintritt der Steuerpflicht Geld hierhin ueberweist, muestest Du wohl nachweisen, dass Du es schon vor 5 Jahren besessen hast und nicht innerhalb der Zeit verdient hast, ohne eine Steuererklaerung gemacht zu haben. Aber ich bin kein Steuerberater. Deshalb ohne Gewaehr.
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steuerpflicht ab zeitpunkt der fixen perma. ?
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Moin Tiradentes,
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