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Aufenthalt brasilianischer Freundin in Deutschland: Liebe Mitglieder, ich befasse mich nun schon seit einiger Zeit mit der Frage, wie es möglich sein könnte, meiner brasilianische Freundin einen Aufenthalt hier in Deutschland bei mir zu ermöglichen. Ich habe mir schon etliche Beiträge hier durchgelesen, die mir enorm weiter geholfen haben. Aber ich wäre dankbar, noch ein
  1. #1
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    02.05.2011
    Beiträge
    5

    Standard Aufenthalt brasilianischer Freundin in Deutschland

    Liebe Mitglieder,

    ich befasse mich nun schon seit einiger Zeit mit der Frage, wie es möglich sein könnte, meiner brasilianische Freundin einen Aufenthalt hier in Deutschland bei mir zu ermöglichen. Ich habe mir schon etliche Beiträge hier durchgelesen, die mir enorm weiter geholfen haben. Aber ich wäre dankbar, noch ein paar spezielle Fragen stellen zu können, die genau mit unserer Situation zusammen hängen.
    Zu meiner Freundin und mir: Wir haben uns im Oktober 2010 während meines 3-monatigen Reiseaufenthaltes durch Brasilien kennen gelernt, und sind daraufhin einige Zeit zusammen gereist. Nachdem ich wieder in Deutschland angekommen bin, habe ich festgestellt, dass das Verlangen sie wieder zu sehen von Tag zu Tag gestiegen ist. Also habe ich einen Flug gebucht, und sie hat mich 2,5 Monate später für 3 Monate hier in Deutschland besucht.
    Nach dieser Zeit ist der Wunsch gestiegen, weiter zusammen bleiben zu können, allerdings haben wie üblich die formellen Dinge (fehlendes Visum) und die Finanzen nicht mitgespielt, sodass sie wieder nach Brasilien zurückfliegen musste.
    Für uns beide steht fest, dass wir ein gemeinsames Leben hier in Deutschland versuchen möchten.
    Sie hat in Brasilien vor ihrem Deutschlandaufenthalt ihre Schule mit dem Schulabschluss "ensino medio" abgeschlossen, möchte aber wahnsinnig gerne eine Ausbildung als Waldorferzieherin machen.
    Nun zu meinen Fragen:
    1. Ist es möglich, für eine Ausbildung hier ein Studentenvisum zu beantragen, oder funktioniert das nur, wenn sie ein Studium antreten möchte?
    2. Muss meine Freundin ein halbes Jahr warten, um wieder - allerdings diesmal mit einem Visum - nach Deutschland einreisen zu können? Ihr erster Aufenthalt war knappe 3 Monate, wo sie kein Visum benötigte.
    3. Gibt es die Möglichkeit bei der Visumsbeantragung mit der Tatsache zu punkten, dass sie eine Ausbildung als Erzieherin speziell im Waldorfbereich machen möchte, wovon es in Brasilien nicht sehr viele gibt?
    4. Ist es nun möglich - falls sie ein Sprachvisum beantragt -, dass später in ein Studentenvisum umzuwandeln? Verzeihung der abermaligen Nachfrage, aber ich las im Internet schon häufiger, dass dies möglich sei, auf anderen Seiten stand allerdings genau das Gegenteil.
    5. Welche Rolle nehme ich in dem ganzen Ablauf eigentlich ein? Unser Ziel ist ja offensichtlich, dass wir zusammen sein wollen. Und ich habe hier schon einiges darüber gelesen und weiß nun, dass dies nicht gerade von Vorteil ist, sondern eher zum Verhängnis werden könnte. Natürlich werden wir unser Verhältnis bei der Visumsbeantragung nicht verheimlichen, aber mich würde schon gerne interessieren, wie sehr ich mich in das ganze Geschehen mit einklinken sollte, um womöglich nicht zu viel zu tun, immerhin möchte sie ja nach Deutschland kommen, und ich möchte ihr nur unter die Arme greifen.

    Mir ist bewusst, wie schwer unser Vorhaben sein kann/ wird, und wie dermaßen viele Hürden es zu überwinden gilt. Deswegen möchte ich, dass wir uns so gut wie möglich auf alles vorbereiten, um uns nicht später vorwerfen zu können, zu wenig vorbereitet zu haben, wenn unser Vorhaben scheitern sollte.

    Meine Freundin ist 20 und war sehr glücklich mit mir hier in Deutschland. Ich bin 21 und werde bald mit einer Ausbildung, bzw. Studium beginnen. Dies ist nicht gerade die ideale Vorraussetzung, aber wir beiden haben die Möglichkeit, im Hause meiner Eltern leben zu können. Desweiteren helfen diese uns auch in finanzieller Hinsicht, unter anderem bei der Verpflichtungserklärung. Meine Eltern sind keineswegs reich, aber es reicht aus, um den Nachweis zu erbringen, dass meine Freundin ausreichend finanzielle Möglichkeiten hat, um hier leben zu können. Das Hauptproblem ist, dass wir einen triftigen Grund brauchen, warum meine Freundin in Deutschland die Ausbildung machen möchte. Ich denke die Punkte, dass ihr Deutschland, die Sprache sowie die womöglich besseren Ausbildungsbedingungen nicht ausreichen werden, um das Studentenvisum zu erhalten. Wie hier auch schon häufig gelesen, hat es viel mit Glück, Verhalten und dem richtigen Beamten auf der Behörde zu tun, ob das Visum erteilt wird; aber vielleicht hat jemand noch eine Idee speziell für unsere Situation.

    Ich möchte mich ganz herzlich für jegliche Tipps im Vorraus bedanken und hoffe, dass ich mit meinem Vorhaben als nicht zu naiv abgestempelt werde Schließlich hat mir dieses Forum schon ausreichend Informationen gegeben, sodass ich nicht blauäugig in das Geschehen hineinrenne Und wir wollen es gemeinsam versuchen, das steht mehr als fest

    Liebe Grüße und einen schönen Abend,

    apcomanny
    Geändert von apcomanny (11. May 2011 um 19:18 Uhr)


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    13.01.2009
    Beiträge
    435

    Standard AW: Aufenthalt brasilianischer Freundin in Deutschland

    1. Studentenvisum ist nur für's Studieren.
    2. Keine Wartezeit bei Einreise mit Visum. Visum dauert ca. 8 Wochen. Sie kann 90 Tage pro Halbjahr bleiben, kann also auch ohne Visum nach drei Monaten wieder rein und hier die AE beantragen.
    3. Nein, siehe Pkt. 1
    4. Ist mir nicht bekannt, denke nein.
    5. Tja, das hängt nur vom Sachbearbeiter auf der AB ab.

    Vielleicht findet sich ja noch jemand der ausführlicher antwortet, bei mir ist die Zeit gerade sehr knapp. Verpflichtungserklärung den Eltern aufbürden zu wollen finde ich aber nicht gerade toll, kann richtig teuer werden. Sperrkonto ist da, zumindest was den möglichen Verlust an Kohle angehen kann, günstiger. Ist auch event. besser für euer Vorhaben, mit Sperrkonto brauchst Du nicht in Erscheinung zu treten, so erübrigt sich die Gefahr das der Sachbearbeiter auf der AB davon ausgeht das ihr "nur" zusammen leben wollt.

    Und dann würde ich mal hier im Forum lesen was da so an Kosten auf Dich zukommt..... so ohne Beruf und ohne reiche Eltern/Schwiegereltern ist das sicherlich schwierig zu meistern....


    Gruß
    Jakobo
    apcomanny sagt Danke.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    19.07.2006
    Ort
    Belo Horizonte
    Beiträge
    2.588

    Standard AW: Aufenthalt brasilianischer Freundin in Deutschland

    Oi ap
    Du hast deine Arbeit bisher sehr gut gemacht. Hast alle Beiträge hier im Forum zu Thema gelesen und die richtigen Schlüsse gezogen. Perfekt.
    Jakobo (richtig geschrieben) hat die Antworten ja im Prinzip gegeben, Punkt 4 kann ich ergänzen, das ist möglich. Meine Frau hat das so gemacht. Sprachschule für ein anschließendes Studium, dadurch gewinnt man mehr Zeit als nur die üblichen 6 Monate.

    Was du richtig erkannt hast ist, das deine Freundin einen Deutschlandbezug braucht um Deutsch ausgerechnet in Deutschland zu lernen und eine Studienberechtigung. Ensino medio ergibt noch keine Studienberechtigung, da müsste sie zuerst ins Studienkolleg.

    Den Deutschlandbezug muss man konstruieren. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit über deine Eltern, bzw. hast du Geschwister im Alter deiner Freundin. Schick mir mal eine PN.

    Generell muss ich Jakobo recht geben, ist alles ein wenig haarig, aber was sollen wir dir hier ausreden, wenn du es dir in den Kopf gesetzt hast. Wenn du das alles durchziehst scheint eure Zuneigung belastbar zu sein.

    Gruß
    Tiradentes
    apcomanny sagt Danke.

  4. #4
    Benutzer
    Registriert seit
    15.10.2008
    Beiträge
    57

    Standard AW: Aufenthalt brasilianischer Freundin in Deutschland

    Zitat Zitat von technick Beitrag anzeigen
    Hallo,

    . Vielleicht die Ehe nicht gleich in Brasilien eintragen lassen, vereinfacht eine Scheidung ungemein.

    Nick
    moin, warum vereinfacht das die scheidung ungemein, wenn man sich in DE scheiden lässt?

    mfg primel

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    10.09.2008
    Beiträge
    316

    Standard AW: Aufenthalt brasilianischer Freundin in Deutschland

    Zitat Zitat von technick Beitrag anzeigen
    Wenn die Ehe in Brasilien nicht eingetragen ist, gilt man in Brasilien als ledig,
    Das gilt aber auch nur auf den ersten Blick !!!

    Wenn man dann doch irgendwann doch nochmal heiraten will und das dann ausgerechnet wieder eine Brasilianerin ist, dann muss man damit rechnen das das Standesamt, das ja die Scheidungsurkunde hat, einen Nachweis darüber verlangt, das die Scheidung der ersten Ehe auch in BRA anerkannt wurde!!!
    Und dann gehen die Probleme los denn die Scheidung kann erst dann anerkannt werden (homologação) wenn zuerst die Ehe nachregistriert wurde!



  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    13.01.2009
    Beiträge
    435

    Standard AW: Aufenthalt brasilianischer Freundin in Deutschland

    @Tiradentes: JAAA, so ist Jakobo richtig geschrieben

    Und für apcomanny: Mach mal ruhig erst Sprachvisum, damit kann sie locker 18 Monate hier bleiben, das ist Zeit sich kennen zu lernen und Zeit für deine Namorada zu gucken ob sie hier klar kommt. Wenn man sich nicht dusselig anstellt und kein Pech hat mit dem Sachbearbeiter auf der AB ist das auch kein Problem für Brasis. Wurde ab 2009 alles einfacher, darum stimmen auch nicht mehr alle alten Threads vor 2009. Meine Namorada (heute Frau) ist mit Studentenvisum gekommen, war eine blöde Behördenrennerei und eine Formularschlacht, es wurden seitens der Behörden auch Hürden aufgestellt, die es zu überspringen gibt, aber letztendlich ging es doch recht schnell. Man muss das halt ordentlich machen und nicht irgendeinen Blödsinn als Grund angeben, warum man ausgerechnet in Deutschland zur Sprachschule möchte.

    Viel Glück
    Jakobo
    Geändert von Jakobo (13. May 2011 um 12:02 Uhr)
    apcomanny sagt Danke.

 

 
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