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  • 2 Post By Jakobo
Ausreiseerlaubnis für Kind vom geschiedenen Vater: Hallo Forum, ich weiss, zudiesem Thema ist schon viel gesagt und geschrieben worden, möchte euch aber trotzdem um eure Meinungen, Erfahrungen bitten. Eine Bekannte von mir (Brasilianerin) ist mit einem Engländer verheiratet und lebt mit diesem in London. Auch deren Tochter lebt mit ihr dort. Beide haben eine britische Aufenthaltserlaubnis
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    17.03.2010
    Beiträge
    5

    Standard Ausreiseerlaubnis für Kind vom geschiedenen Vater

    Hallo Forum,

    ich weiss, zudiesem Thema ist schon viel gesagt und geschrieben worden, möchte euch aber trotzdem um eure Meinungen, Erfahrungen bitten.

    Eine Bekannte von mir (Brasilianerin) ist mit einem Engländer verheiratet und lebt mit diesem in London. Auch deren Tochter lebt mit ihr dort.
    Beide haben eine britische Aufenthaltserlaubnis die auch im bras. Reisepass vermerkt ist.

    Bei der damaligen Ausreise hat der leibliche Kindesvater dieser zugestimmt, soweit alles wunderbar sonst wären sie auch nicht beide dort.

    Jetzt möchte sie nach knapp 2 Jahren das erste mal wieder zurück nach Brasilien (Urlaub) und nat. auch ihre Tochter mitnehmen.

    Wie ich das ganze sehe bräuchte sie nach Ende ihres Urlaubs wieder das ok des leiblichen bras. Vater um nach England zurückzukehren.
    Was ist wenn der sich weigern sollte? Kann er damit erzwingen dass das Kind nicht an seinen Wohnort zurückkehren kann?

    Oder wird bei einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung mit Nachweis Wohnort in England diese Genehmigung nicht eingefordert?

    Wie sollte sie am besten vorgehen?

    Vielen Dank!


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    13.01.2009
    Beiträge
    435

    Standard AW: Ausreiseerlaubnis für Kind vom geschiedenen Vater

    Zitat Zitat von hotte2104 Beitrag anzeigen
    Oder wird bei einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung mit Nachweis Wohnort in England diese Genehmigung nicht eingefordert?
    Genau so sollte es neuerdings sein: Veja a íntegra da Resolução do CNJ sobre a autorização de viagem para o exterior de crianças e adolescentes :: Notícias JusBrasil

    Ich kenne noch keine Erfahrungsberichte, wie die PF das handhabt. Das Problem ist ja immer das die oft anders handeln als sie es eigentlich sollten.

    Wir wollen das in diesem Jahr mal ausprobieren (jedoch mit Reisegenehmigung in der Tasche, für den Notfall).

    Lass die doch mal bei der zuständigen PF am Ausreiseflughafen anrufen und fragen (Namen notieren).

    Gruß
    Jakobo
    brasilmen und hotte2104 sagen Danke.

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    17.03.2010
    Beiträge
    5

    Standard AW: Ausreiseerlaubnis für Kind vom geschiedenen Vater

    Danke Jakobo,

    genau das ist, denke ich ,die einzige sinnvolle Lösung mit dem comprovante de residencia aus dem jeweiligen Land wo das Kond wohnt.....

    Lass mal hören wie es dir damit ergangen ist.

    Gruss
    Hotte2104

 

 

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