Hallo Forum,
ich weiss, zudiesem Thema ist schon viel gesagt und geschrieben worden, möchte euch aber trotzdem um eure Meinungen, Erfahrungen bitten.
Eine Bekannte von mir (Brasilianerin) ist mit einem Engländer verheiratet und lebt mit diesem in London. Auch deren Tochter lebt mit ihr dort.
Beide haben eine britische Aufenthaltserlaubnis die auch im bras. Reisepass vermerkt ist.
Bei der damaligen Ausreise hat der leibliche Kindesvater dieser zugestimmt, soweit alles wunderbar sonst wären sie auch nicht beide dort.
Jetzt möchte sie nach knapp 2 Jahren das erste mal wieder zurück nach Brasilien (Urlaub) und nat. auch ihre Tochter mitnehmen.
Wie ich das ganze sehe bräuchte sie nach Ende ihres Urlaubs wieder das ok des leiblichen bras. Vater um nach England zurückzukehren.
Was ist wenn der sich weigern sollte? Kann er damit erzwingen dass das Kind nicht an seinen Wohnort zurückkehren kann?
Oder wird bei einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung mit Nachweis Wohnort in England diese Genehmigung nicht eingefordert?
Wie sollte sie am besten vorgehen?
Vielen Dank!



2Danke
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