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Neue Reisegenehmigung für Minderjährige: Reist das Kind mit nur einem Elternteil oder in Begleitung einer Aufsichtsperson ins Ausland, muss ja nach wie vor eine Reisegenehmigung erteilt werden. Diese soll laut Resolution eine Befristung enthalten. Ist keine Befristung angegeben, gilt die Genehmigung wie früher für zwei Jahre, Art. 10 der Resolution.
  1. #7
    Benutzer
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    16.09.2009
    Ort
    Brasilien
    Beiträge
    86

    Standard AW: Neue Reisegenehmigung für Minderjährige

    Reist das Kind mit nur einem Elternteil oder in Begleitung einer Aufsichtsperson ins Ausland, muss ja nach wie vor eine Reisegenehmigung erteilt werden. Diese soll laut Resolution eine Befristung enthalten. Ist keine Befristung angegeben, gilt die Genehmigung wie früher für zwei Jahre, Art. 10 der Resolution.
    ??? - is' eh wurscht


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  2. #8
    Moderator
    Registriert seit
    20.03.2004
    Ort
    Württemberg / São Paulo
    Beiträge
    2.279

    Standard AW: Neue Reisegenehmigung für Minderjährige

    Zitat Zitat von Christian.Thiessen Beitrag anzeigen
    früher war es mal so das die Genehmigung max. 2 Jahre gilt.

    Sind immer noch 2 Jahre:

    "3 - Recomenda-se que o prazo de validade da autorização seja de até dois anos."

    Gruß
    Thomas

  3. #9
    Erfahrener Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    13.01.2009
    Beiträge
    435

    Standard AW: Neue Reisegenehmigung für Minderjährige

    Zitat Zitat von popolado Beitrag anzeigen
    das darfst Du aber nicht schreiben hier, sonst gilst Du als nicht integriert, assozial usw. siehe meinen Beitrag 'genug von BR'.

    Hat jemand die Zeitdauer die man maximal in dem Antrag angeben darf rausgefunden ? ich nicht.

    das ist mir auch nur so raus gerutscht, wollte ich eigentlich nicht schreiben... ehrlich!

    Über die Zeitdauer steht dort: "2.) Wichtig ist, die Gültigkeit der Reisegenehmigung auf dem Formular einzutragen. Diese Frist definiert, bis wann die Reise stattgefunden haben muss. Findet die Reise statt, wird das Formular von der brasilianischen Bundespolizei einbehalten, weshalb für eine neue Reise ein neues Formular ausgefüllt werden muss."

    Unabhängig jedoch von dem Gültigkeitsdatum der Reisegenehmigung, ist diese nur für EINE einzige Reise verwendbar.


    Also eigentlich egal, so wie vorher auch, weil es eh nur für eine Reise gilt. Wie CT schon geschrieben hat, es waren 2 Jahre, also nimm das mal.

    @CT: Ja der Kleinste ist noch klein und 70,- EUR kostet so ein bras. Einwegpass... grmpf...

    So, dann bin ich ja mal gespannt was die PF zur Meldebestätigung sagt... habe vorsorglich noch die Resolution No. 131 ausgedruckt

  4. #10
    Erfahrener Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
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    Beiträge
    435

    Standard AW: Neue Reisegenehmigung für Minderjährige

    lol, drei Überschneidungen...
    ewurscht sagt Danke.

  5. #11
    Erfahrener Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    13.01.2009
    Beiträge
    435

    Standard AW: Neue Reisegenehmigung für Minderjährige

    Hallo!

    Wollte ja noch über das Ergebnis berichten:

    Wie auch nicht anders zu erwarten war, insbesondere im Nordeste, sind die Leute beim Check-In natürlich noch nicht über die Resolução CNJ No. 131 im Bilde. Ich habe also die Meldebeschnigung vom bras. Consulat vor gelegt und der Typ sagte: Damit kann ich nichts machen, wir brauchen eine Reisegenehmigung. Ich habe mich zwar gefragt was den Typen vom Check-In das angeht aber habe ihm auch unmissverständlich zu verstehen gegeben das eine Reisegenehmigung nicht erforderlich ist und den Ausdruck der Resolução CNJ No. 131 vorgelegt. Hat er nur kurz drauf geschaut und gesagt "Wir brauchen die Reisegenehmigung". Dann habe ich ihm noch einmal gesagt das er total falsch liegt, er hat dann einen Kollegen gerufen, der genau so schlecht informiert war. Da die das in Salvador sowieso nie geregelt kriegen und die Schlange hinter uns lang war, wollte ich das auch nicht auf's letzte ausreizen und habe ihm die Reisegenehmigung vorgelegt, die ich vorsorglich mitgenommen hatte, man lernt ja mit der Zeit was die da unter "ordem e progresso" verstehen.

    Dann bei der PF: Meldebeschnigung vorgelegt, der hat kurz drauf geschaut und gefragt wer die Eltern des Kindes sind (steht ja nicht mehr im Pass). Alles gut und tschüs, Meldebescheinigung hat er nicht einmal behalten. Als er nach den Eltern des Kindes fragte, fiel es mir wieder ein, im neuen Pass stehen nicht mehr die Namen der Eltern. Somit ist das ganze ohnehin ein Witz.

    So, nun die Frage: Wäre ich auch ohne Reisegenehmigung an dem Typen am Check-In vorbei gekommen? Oder besser gesagt rechtzeitig vor Abflug? Ich bin da nicht sicher. Also man sollte sich wohl zur Meldebeschnigung irgendwie noch eine Bestätigung der Resolução von der PF/Consulat besorgen, die man den Al Bundys am Check-In vorlegen kann...

    Gruß
    Jakobo
    Geändert von Jakobo (7. September 2011 um 15:04 Uhr)

 

 
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