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Mit Studentenvisum heiraten: Hallo Leute, ich hab mich nun ein wenig im Forum eingelesen aber möchte trotzdem noch einmal einen Thread eröffnen um meine Situation genauer zu schildern. Meine Brasilianische Freundin ist als Au Pair nach Deutschland gekommen. Und wird ihren Aufenthalt demnächst via Sprach/Studentenvisum um 1 Jahr verlängern. Da wir auf lange
  1. #1
    ACE
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    18

    Standard Mit Studentenvisum heiraten

    Hallo Leute,

    ich hab mich nun ein wenig im Forum eingelesen aber möchte trotzdem noch einmal einen Thread eröffnen um meine Situation genauer zu schildern.

    Meine Brasilianische Freundin ist als Au Pair nach Deutschland gekommen. Und wird ihren Aufenthalt demnächst via Sprach/Studentenvisum um 1 Jahr verlängern.

    Da wir auf lange Sicht zusammenleben wollen, haben wir uns endgültig entschieden zu heiraten. Und hier fängt es an kompliziert zu werden.

    1. Zunächst einmal würden wir gerne wissen ob es möglich (legal) ist mit einem Studentenvisum zu heiraten?
    Zur Info: Sie wird/hat das Studentenvisum nicht mit der Absicht beantragt hier zu heiraten, sondern um Deutsch zu lernen. Unser Heiratswunsch ist etwas, dass sich in der letzten Zeit herauskristalisiert hat und mir wurde gesagt dass, das Ganze wesentlich einfacher ist, solange sie noch hier ist.

    Daher wollte welche Dokumente werden im allgemeinen dafür verlangt und auf welche Probleme sollte man achten?

    2. Wenn wir geheiratet haben, folgt darauf eine Aufenthaltserlaubnis?
    Hintergrund ist der: Ich bin noch in meinem Studium (Bachelor) sie hat ihres (Bachelor) in Brasilien abgeschlossen, allerdings wissen wir noch nicht ob er anerkannt wird. Wenn ja, möchte sie ihren Master machen, und wenn nicht dann noch einmal neu studieren.
    Wir sind zu dieser Zeit also beide vom Bafög abhängig (das wir auch defintiv zurückzahlen werden wenn unsere Abschlüsse da sind und wir arbeiten, [bevor hier jemand mit Schmarotzer ankommt]).
    Dieses steht ihr meines Wissens nur zur wenn ihre Aufenthaltserlaubnis durch Ehe bzw. Familiennachzug erhällt.
    Leider wissen wir nicht viel über die Rechtslage in der Hinsicht. Kann da jemand aushelfen?

    P.S. Sollte das nicht funktionieren, müssen wir uns natürlich etwas anderes überlegen. Hartz4 ist KEINE Option für uns.

    Gruß ACE


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  2. #2
    ACE
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    Themenstarter

    Registriert seit
    18.08.2011
    Beiträge
    18

    Standard AW: Mit Studentenvisum heiraten

    Ich habe noch einmal ein wenig recherchiert und folgendes gefunden:

    Der Nachzug zu Ehegatten eines Deutschen, darf auch bei nicht vorhandenen Lebensunterhalt nicht verwehrt werden. [Wir haben nach wie vor nicht vor Hart4 zu beantragen, sondern lediglich Bafög welches wir später zurückzahlen]

    Ausnahme von der Regel = Regelausnahme
    Bei nicht gesichertem Lebensunterhalt kann der Nachzug aber versagt werden, wenn eine besondere Situation vorliegt: ein sog. „Regelausnahmefall“. Ein solcher Fall liegt vor, wenn es den Ehepartnern zumutbar ist, die Ehe im Ausland zu führen, insbes. also im Herkunftsland des ausländischen Ehepartners.

    Erste Anhaltspunkte für eine Zumutbarkeit der Eheführung im Ausland liegen vor, wenn die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte, also z.B. der Deutsche (Mono-Staater) sich längere Zeit im Heimatstaat des Nachziehenden aufgehalten hat, oder wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzt.

    Sind diese Anhaltspunkte gegeben, müsste die Ausländerbehörde genauere Prüfungen durchführen.
    Diese Prüfungen können dann z.B. beinhalten:

    • Prüfung eines Aufenthalts- und Arbeitsrechts des deutschen Partners im Ausland
    • Einkunftsmöglichkeiten im Ausland
    • Verfolgungsgefahr im Ausland (insbes. bei ehemaligen Asylberechtigten)
    • sonstige Unzumutbarkeit der Lebensführung im Ausland (z.B. bei Spätaussiedlern und jüdischen Immigranten)
    • etc.

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Hier sehe ich ein Problem, da ich demnächst für ein Auslandssemester nach Brasilien gehen werde.

    Hat da irgendjemand Erfahrungen zu dieser Thematik? Wenn ich ein halbes Jahr dort verbracht habe, kann mir dann die Eheführung dort zugemutet werden?

    Ich bin für jeden Hinweis dankbar!

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Belo Horizonte
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    2.588

    Standard AW: Mit Studentenvisum heiraten

    Oi ACE
    Bei Brasilianer/Innen ist eine Heirat ohne Heiratsvisum in der Regel kein Problem. Man braucht aufgrund einer Sonderregelung auch nicht mehr ins Heimatland zurück, um die Familienzusammenführung (FzF) zu beantragen. Das könnte ihr also direkt nach der Heirat in D machen.

    Zu deiner neuen Frage mit der Regelausnahme:
    Ich lese regelmäßig im Forum "Info4alien" mit, was ich für Interessierte nur empfehlen kann. http://www.info4alien.de/
    Brasilien spielt da nicht eine so große Rolle, weil kein Problemland. Wenn ich aber sehe, was da mit Ukrainern, Türken, Algeriern und Afrikanern auf den Ausländerbehörden so läuft stehe einem die Haare zu Berge, von Problemlos bis Haarsträubend gibt es da alles. Und sehr viele Ermessensentscheidungen der Behörden, manchmal auch eklatante Wissenslücken bei der Rechtssituation. Was bei 180 Ländern auf der Welt manchmal auch kein Wunder ist. Da sitzen ja auch nur Menschen.
    Dein temporäres Studium in Brasil würde ich nicht als Hinderungsgrund sehen, du hast dadurch weder Bindung noch Arbeitsmöglichkeit in Brasilien bekommst, musst ja erst deinen Abschluss in D später machen. Ich kann aber im Moment nicht die Reihenfolge deiner Aktivitäten erkennen. Zusammenleben, dann du alleine nach Brasilien und später deine Freundin, die dann immer noch ein Studentenvisum hat, heiraten und AE beantragen.

    Zum Bafög kann ich nix sagen, mein Sohn hat keins bekommen, weil der Pappi da nicht viel verdienen darf, ich durfte das dann direkt subventionieren.

    Wenn du bessere Infos haben willst, wende dich an das obige Forum, da wird dich geholfen

    Gruß
    Tiradentes

  4. #4
    ACE
    ACE está offline
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    Themenstarter

    Registriert seit
    18.08.2011
    Beiträge
    18

    Standard AW: Mit Studentenvisum heiraten

    Zitat Zitat von Tiradentes Beitrag anzeigen
    Oi ACE

    Dein temporäres Studium in Brasil würde ich nicht als Hinderungsgrund sehen, du hast dadurch weder Bindung noch Arbeitsmöglichkeit in Brasilien bekommst, musst ja erst deinen Abschluss in D später machen. Ich kann aber im Moment nicht die Reihenfolge deiner Aktivitäten erkennen.
    Gruß
    Tiradentes
    Hallo Tiradentes,


    vielen Dank erstmal für deine Antwort.
    ja es mag ein bisschen konfus erscheinen, da wir mehrere Möglichkeiten haben und selber noch nicht wissen welche wir wählen (voraussgesetzt sie sind durchsetzbar)

    1. Die Idee sieht wie folgt aus. Wir beide würden gerne im nächsten Jahr(2012) heiraten.
    Ende des selben Jahres(2012) würde sie vorläufig nach BR (SaoPaulo) zurückkehren.
    Im Januar 2013 würde ich dort hinfliegen und mein Auslandssemester (SaoPaulo) absolvieren.
    Im oktober des selben Jahres sind wir wieder da. Ich führe mein Studium fort und sie fängt ihren Master an(oder fängt einen neuen Bachelor an wenn ihrer nicht anerkannt wird).
    Zu diesem Zeitpunkt werden wir auf Bafög angewiesen sein. Dieses steht Ehegatten die zu Deutschen nachgezogen sind zu. Die Frage ist, ob sie diesen status haben wird, wenn wir beide zuvor in Brasilien sind.

    2. Genauso wie bisher, blos dass ich im Oktober 2013 alleine zurückkehre und sie mir ein Jahr später folgt.
    Bis dahin werde ich meinen Bachelor haben

    Meine Sorge: Die ABH könte nun sagen, ich habe einen Abschluss [der aber voraussichtlich in BR nicht anerkannt wird, weshalb ich noch einen Master machen werde, für den Fall das wir irgendwann mal in BR leben wollen], und auch ein halbes Jahr BR verbracht und somit Sprachkentnisse erworben.

    Somit könnte die ABH doch theorethisch sagen, dass mir die Ehe auch in BR zumutbar wäre oder.....


    3. Ich verzichte auf das Auslandssemester um nichts zu riskieren und wir bleiben hier

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    Belo Horizonte
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    436

    Standard AW: Mit Studentenvisum heiraten

    Hat sie denn in diesem Zeitplan dann auch die ausreichenden Deutschkenntnisse für die Studienberechtigung?

  6. #6
    ACE
    ACE está offline
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    Themenstarter

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    Beiträge
    18

    Standard AW: Mit Studentenvisum heiraten

    die sollte sie haben, zumal ihr hier noch ca 14 Monate (au pair + Sprachvisum anschließend) verbleiben, und sich ihr deutsch gut entwickelt

 

 
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