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Geburt in Deutschland, welche Staatsangehörigkeit?: Ich bin mit einer Brasilianerin verheiratet und lebe auch in Brasilien , habe permanência und arbeite auch hier völlig legal. Mal angenommen, meine Frau wird schwanger und ist zum Zeitpunkt der Geburt in Deutschland, also Geburt in Deutschland. Ich habe mich eigentlich nie in Deutschland abgemeldet, habe offiziell noch eine
  1. #1
    Benutzer
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    72

    Standard Geburt in Deutschland, welche Staatsangehörigkeit?

    Ich bin mit einer Brasilianerin verheiratet und lebe auch in Brasilien, habe permanência und arbeite auch hier völlig legal.
    Mal angenommen, meine Frau wird schwanger und ist zum Zeitpunkt der Geburt in Deutschland, also Geburt in Deutschland.
    Ich habe mich eigentlich nie in Deutschland abgemeldet, habe offiziell noch eine Adresse in Deutschland.

    Wie sieht es dann mit der Staatsangehörigkeit aus? Bekommt das Kind deutsche Staatsangehörigkeit oder bleibt es brasilianisch, bzw. kann es beide Staatsangehörigkeiten erwerben?
    Was ist in diesem Fall überhaupt empfehlenswert? Deutsche oder brasilianische Staatsangehörigkeit?
    Wir wollen natürlich weiterhin in Brasilien leben. Ich frage nur, um evtl. Chancen nicht zu verpassen, die man wahrnehmen könnte, wenn es besser für das Kind wäre.
    Wer kennt sich mit sowas aus?



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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Geburt in Deutschland, welche Staatsangehörigkeit?

    Egal wo das Kind geboren wird: es ist sowohl Deutscher, als auch Brasilianer.

    Für die Deutsche Staatsangehörigkeit muss man auch nicht verheiratet sein, solange ein Elternteil Deutscher ist, und die Elternschaft anerkannt hat.
    Bei Geburt im Ausland muss ein Eintrag in das Geburtsregister beim Berliner Standesamt vorgenommen werden.

    Das macht normalerweise die Botschaft, wenn man z.B. einen Kinderausweis beantragen möchte.
    Beide Elternteile müssen zum Konsulat oder Botschaft. Mutter muss in diesem Fall mit unterschreiben.

    Hatte mir das ganze mal vor langer Zeit durchgelesen, theoretisch können auch verwandte Drittpersonen (z.B. Grosseltern) den Eintrag vornehmen lassen - ich weiss allerdings nicht, wie das Verfahren in solch einem Fall abläuft.
    Es gibt da irgendwelche "Zeitregelungen", irgendwie spätestens 2 jahre nach der Geburt.
    Man drückt aber alle Hühneraugen zu, und macht das auch noch später. Ist wohl eine "Kann" Regelung, um bestimmte Grenzfälle abgrenzen zu können.
    Z.B. 3.Generationen ohne Bezug zu Deutschland, die nur für die EU-Aufenthaltsgenehmigung sich seiner "Vorfahren" erinnert. Ich habe das auch schon mal verschlafen, trotzdem kam nicht einmal eine krumme Rückfrage. Rechtlich könnte ja auch das Kind nichts dafür, wenn die Eltern pennen....

    Das ganze Verfahren dauert ein paar Monate, wenn man im Ausland wohnt. Soweit ich mich erinnere rund 6-9 Monate, bis man den Pass in den Händen hält.
    composer sagt Danke.
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    Bei Überdosis scheint dieses auch bei Erwachsenen noch geklappt zu haben !!

  3. #3
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    Standard AW: Geburt in Deutschland, welche Staatsangehörigkeit?

    Ps/ wenn schon reisen - zur Geburt, zwecks Staatsangehörigkeit - warum dann nicht Frankreich, USA, oder ein anderes Land mit "Landrecht".

    Dann hat es gleich 3 Staatsangehörigkeiten. Für D/oder BR jedenfalls in Eurem Fall nicht notwendig.
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  4. #4
    Benutzer
    Themenstarter

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    Beiträge
    72

    Standard AW: Geburt in Deutschland, welche Staatsangehörigkeit?

    Danke vielmals für deine Antwort. Das ist super erklärt und hat mir sehr geholfen.
    Wenn du von Botschaft und Konsulat sprichst, meinst du sicherlich die hier in Brasilien, oder?
    Ich dachte nur, dass es einfacher wäre gleich in Deutschland ein Kind zu bekommen, dann würde es gleich registriert und man muss nicht hier in Brasilien hinterher laufen.
    Gute Idee übrigens, das mit der Reise in ein Drittland. Ich würde dann ja USA vorziehen, als z.B. Frankreich. Ich denke USA hat da mehr Vorteile. Als Deutscher hat man ja in ganz Europa keine Probleme. USA macht da schon mehr Probleme, besonders für Brasilianer.

    Jetzt "spinn" ich mal, was wäre wenn es schon auf dem Weg in die USA im Flugzeug zur Welt kommt? Wäre ja theoretisch möglich.

    Danke nochmal, Titus, tolle Ausführung!


  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    1.412

    Standard AW: Geburt in Deutschland, welche Staatsangehörigkeit?

    Wenn Deine Frau hochschwanger ist wird sie nicht in die USA hereingelassen... so einfach handeln die Amerikaner das.

    Egal, in Nord- und Südamerika gilt Länderrecht, in Deutschland gilt Elternrecht, das heisst, Dein Kind ist das wo es (auf dem amerikanischen Kontinent) geboren wird, aber wenn Du Deutscher bist wird Dein Kind immer Deutscher sein, sofern Du die Vaterschaft anerkennst. Wird Dein Kind aber in Deutschland geboren ist es ja sowieso Deutscher, ist die Mutter aber Brasilianerin und das Kind wurde nicht in Brasilien geboren, müsst Ihr Euch um die brasilianische Staatsbürgerschaft erst kümmern - automatisch kriegt ihr die nicht.

    Unser Kind wurde in Argentinien geboren: es ist automatisch Argentinier mit Pass und allem drum und dran, ich auch zur deutschen Botschaft nach Buenos Aires (Schlange von hunderten von Leuten die verzweifet versuchten eine deutsche Staatsbürgerschaft zu kriegen), ich nach 30 Minuten mit deutschem Kinderausweis wieder 'raus, fertig. In Brasilien mussten wir (meine Frau ist Brasilianerin) uns erst um die Staatsbürgerschaft kümmern. Fazit: Unser Kind ist nach Recht und Gesetz Argentinisch, nach Recht und Gesetz Deutsch, aber Brasilien hat uns die Staatsbürgerschaft lediglich gestattet.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    957

    Standard AW: Geburt in Deutschland, welche Staatsangehörigkeit?

    Zitat Zitat von composer Beitrag anzeigen
    Danke vielmals für deine Antwort. Das ist super erklärt und hat mir sehr geholfen.
    Wenn du von Botschaft und Konsulat sprichst, meinst du sicherlich die hier in Brasilien, oder?
    Ich dachte nur, dass es einfacher wäre gleich in Deutschland ein Kind zu bekommen, dann würde es gleich registriert und man muss nicht hier in Brasilien hinterher laufen.
    Am nächsten Konsulat oder Botschaft, welche für Deinen Wohnort zuständig ist.
    Egal, wo auf der Welt das ist.

    Bei mir gab es damals nur einen Honorarkonsul, der das weitergeschickt hat, an die Botschaft.
    Hat vielleicht eine halbe Stunde gedauert.
    ...
    Zitat Zitat von composer Beitrag anzeigen
    Jetzt "spinn" ich mal, was wäre wenn es schon auf dem Weg in die USA im Flugzeug zur Welt kommt? Wäre ja theoretisch möglich.

    Danke nochmal, Titus, tolle Ausführung!
    Ja dann könnte das teuer werden, wenn der Flieger wegen der Geschichte "ausserplanmässig" landen muss.
    Piloten haben übrigens Hausrecht, und können Passagiere ablehnen, wenn sie befürchten müssen, dass es zu Problemen beim Flug kommen könnte.
    Viele Airlines weisen darauf irgendwo im Kleingedruckten auch hin, dass Schwangere, ab ca. dem 7 Monat, nicht reisen sollten.
    Ich würde den Reisestress einer schwangeren Frau auch nur ungern antun. Überlegt Euch das nochmal.

    Ich kenne einen Fall, wo es nun doch zu einer Geburt an Bord gekommen ist.
    Die Airline hat allerdings keinen Aufstand gemacht - und das Kind bekam als Begrüssungsgeschenk lebenslang einen Freiflug pro Jahr.
    Ich weiss allerdings nicht, welchen Geburtsort das Kind nun hat. Vielleicht GPS Daten ?
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