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Ausreisegenehmigung Minderjähriger trotz deutschem und brasilianischem Pass: Hallo zusammen!Es geht um folgenden Fall, der meines Wissens noch nicht im Forum diskutiert wurde:Ich (Deutscher) bin seit 2006 mit einer Brasilianerin verheiratet.Sie hat einen Sohn (Brasilianer, geboren in Brasilien ), war aber nie mit dem Vater des Kindes (Brasilianer, wohnt irgendwo in Brasilien)verheiratet, da er nie etwas von dem
  1. #1
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    Standard Ausreisegenehmigung Minderjähriger trotz deutschem und brasilianischem Pass

    Hallo zusammen!Es geht um folgenden Fall, der meines Wissens noch nicht im Forum diskutiert wurde:Ich (Deutscher) bin seit 2006 mit einer Brasilianerin verheiratet.Sie hat einen Sohn (Brasilianer, geboren in Brasilien), war aber nie mit dem Vater des Kindes (Brasilianer, wohnt irgendwo in Brasilien)verheiratet, da er nie etwas von dem Kind wissen wollte, geschweige denn sich nie um Unterstützung für die beiden bemüht hat.Meine Frau und ihr Sohn leben seit 2006 mit mir in Deutschland.Nächste Woche erhalten beide die deutsche Einbürgerung, und besitzen somit in Kürze sowohl einen deutschen als auch einen brasilianischen Pass.Bei den vergangenen Reisen war es so, dass wir immer den Vater des Kindes auftreiben mussten, damit er gnädigerweise die Ausreisegenehmigung für "seinen Sohn" ausstellt."Unser Sohn" hat aber keinen Bock mehr, seinen leiblichen Vater zu treffen, da dieser sich nie um ihn gekümmert hat, aber so jedes Mal mit dieser gewonnenen Macht mit uns spielt und versucht uns zu erpressen."Unser Sohn" hat folglich keine Lust mehr, nach Brasilien zu reisen bis er 18 Jahre alt ist, damit er seinen Vater nicht treffen muss.Im Sommer 2012 werden wir aber trotzdem nach Brasilien reisen, da ist "unser Sohn" bereits 16 Jahre alt.Jetzt die Fragen:1. Können meine Frau und ihr Sohn mit dem deutschen Pass, den sie dieses Jahr noch erhalten (sie besitzen ja dann die doppelte Staatsbürgerschaft), problemlos nach Brasilien ein- und ausreisen, also quasi ohne den brasiliansichen Pass zu benutzen)?2. Umgehen wir somit die Suche nach dem leiblichen Vater, damit er die Ausreisegenehmigung für "seinen Sohn" gnädigerweise gewährt (es besteht nämlich eine große Wahrscheinlichlkeit, dass er nicht auffindbar ist oder wenn ja, dann seine Macht wieder ausspielen möchte)?3. Gibt es da noch mehr zu beachten?4. Kennt jemand so einen Fall und konnte diesbezüglich bereits Erfahrungen sammeln (man kennt ja die PF, die leider unabhängig der eigentlichen Rechtslage, am Flughafen macht was sie will).Eure Antworten könnten helfen, Stress vor und während unseres nächsten Urlaubs zu vermeiden und deshalb schon jetzt herzlichen Dank dafür.Grüßle.
    Geändert von Pedro69 (12. October 2011 um 14:30 Uhr)


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    2.588

    Standard AW: Ausreisegenehmigung Minderjähriger trotz deutschem und brasilianischem Pass

    Oi Pedro,
    ihr habt's ja schon praktiziert, als Brasilianer braucht euer Sohn die Ausreisegenehmigung des Vaters (wie lange? bis 18?) Für die Brasilianer bleibt euer Sohn sein Leben lang Brasilianer (Wehrdienst?) Die Tatsache, dass er einen Deutschen Pass hat, interessiert die nicht (es sei denn er hat das für die deutschen Behörden nicht mehr nötige Verfahren bezüglich der Aberkennung der Brasilianischen Staatsbürgerschaft gemacht, was aber niemand macht)
    Wenn also ihr Sohn wie ein Brasilianer aussieht, Jose Carlos da Silva, also typisch brasilianisch heißt und sein Geburtsort Itaripiminas nicht zufällig ein Multi-Kulti-Stadtteil von Berlin ist, dann ist die Chance groß, dass die PF bei der Datenerfassung bei Grenzeintritt seine brasilianische Staatsbürgerschaft feststellt. Bis zur Ausreise müsst ihr dann die Genehmigung des Vaters einholen. Fällt es nicht auf, was ich mir heute gar nicht mehr vorstellen kann, müsst ihr bei der Ausreise zittern und wenn dann auffällt, kann man nur hoffen, dass euer Ticket umbuchbar ist und ihr Zeit habt, das Frau und Sohn ihren Aufenthalt so lange verlängern können, bis die Genehmigung vorliegt. (Alternativ Ausreise via Cidade d' Este, Paraguay, da kann man auch ohne Pass über die Friedensbrücke zu Fuß ausreisen).
    Ich glaube, das Risiko ist erheblich, da die Daten heute bei Ein- und Ausreise penibel erfasst werden. Denen ist sogar aufgefallen, dass ich als Tourist eingereist bin, aber mit Permanencia ausreiste. Da hat man mich ganz freundlich aus der Schlange an einen Sonderschalter geholt, um meinen Status zu berichtigen, damit alles bürokratisch seine Ordnung hat.

    Gruß
    Tiradentes

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    3

    Standard AW: Ausreisegenehmigung Minderjähriger trotz deutschem und brasilianischem Pass

    Oi Tiradentes,herzlichen Dank für die sehr informative Antwort Leider habe ich den Inhalt deiner Antwort schon so befürchtet.Naja, ich habe ja noch mehr als ein halbes Jahr Zeit, um den Vater ausfindig zu machen und um an sein, hoffentlich noch vorhandenes, Gewissen zu appelieren.Was mache ich eigentlich, falls er nirgends mehr zu finden ist oder, Gott bewahre, er stirbt bevor unser Sohn 18 Jahre alt ist?Dann kann ja niemand mehr die autorização unterschreiben!?Das kann ja was werden.GrüßlePedro

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    2.588

    Standard AW: Ausreisegenehmigung Minderjähriger trotz deutschem und brasilianischem Pass

    Auch das ist geregelt, da gibt es ein Art "Jugendgericht" da gehst du hin und bekommst (irgendwann) die Ausreisegenehmigung. Natürlich nicht so "schnell", wenn du bei der Ausreise aufgekippt bist.

    Gruß
    Tiradentes

    Vielleicht weis gemand wie das "Jugend-Gericht" genau heißt, ist hier im Forum schon einige Male erwähnt worden.

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

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    3

    Standard AW: Ausreisegenehmigung Minderjähriger trotz deutschem und brasilianischem Pass

    Bom dia Tiradentes,Jugendgericht?! Na das wird was geben .Ach so, nur noch zur Information: unser Sohn heißt wie ein Brasilianer und sieht wie ein Brasilianer aus; Geburtsort Salvador . Insofern muss ich mir da irgend etwas einfallen lassen.Ok, herzlichen Dank für alle deine Infos, ich wünsche dir und allen anderen ein schönes Wochenende.GrüßlePedro

  6. #6
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    4.632

    Standard AW: Ausreisegenehmigung Minderjähriger trotz deutschem und brasilianischem Pass

    Moin,
    die Regeln haben ich etwas geändert.

    1.) Wenn er einen neuen Pass bekommt gibt es die Möglichkeit die Reisegenehmigung im Pass eintragen zu lassen.
    Die gilt dann solange wie der Pass.

    2.) Kinder die im Ausland wohnen, dürfen auch ohne Reisegenehmigung an ihren Wohnort zurückkehren.
    Bei minderjährigen Brasilianern, deren Wohnsitz im Ausland liegt, kann die Reisegenehmigung durch eine von der Konsularabteilung ausgestellte Meldebescheinigung ("Atestado de Residência") ersetzt werden.
    Hierzu muss die deutsche/polizeiliche Meldebescheinigung, bzw. Anmeldung des/der Minderjährigen vorgelegt, sowie eine Gebühr von 12,75 Euro entrichtet werden (nähere Informationen HIER).
    Die "Reisegenehmigung für Minderjährige" hat jedoch den Vorteil, dass sie kostenlos ausgestellt wird und zudem auch für Reisen mit dem Bus oder Flugzeug innerhalb Brasiliens - von einem Bundesstaat in den anderen - gilt.
    Aus oben genannten Gründen empfehlen wir, auch für in Deutschland lebende minderjährige Brasilianer eine Reisegenehmigung ausstellen zu lassen.
    http://berlim.itamaraty.gov.br/de/re...derjahrige.xml

    Gruß
    Christian

 

 
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