Hallo zusammen,
nachdem ich so einige Forumseinträge über Namensänderung bei bra-dtsch Ehe gelesen habe und unseren Fall noch nicht gefunden habe, möchte ich die Frage einfach mal in den Raum werfen. Wir würden gerne einen neuen Doppelnamen kreieren, würden also dann das bras. Namensrecht bei der Heirat (in Deutschland) wählen (?). Mein Verlobter hat seinen Wohnsitz noch in Brasilien, ich in Deutschland, leben wollen wir nach der Ehe in England.
Beispiel:
Heirat in Deutschland
Er, Brasilianer, gemeldet in BRAS: Carlos Santos Silva
Sie, Deutsche, gemeldet in DTLAND: Lisa Müller
Zukünftiger gemeinsamer Wohnsitz: England, London
Gewünschter, gemeinsamer Familienname/Name der zukünftigen Kinder: Müller Silva
Der neue Doppelname (nach, glaube ich, bras. Recht): Müller Silva, also Carlos Müller Silva und Lisa Müller Silva. Zukünftige Kinder würden dann ebenfalls nach bras. Recht unseren Doppelnamen bekommen, z.b. Kind1 Müller Silva.
Ist dies möglich? Spielt der Wohnsitz überhaupt eine Rolle bei der Namenswahl?
Vielen Dank und schönen Gruß,
PSLDN2011
Wie Einbeck meinte, 30. September 2007 (Zitat)Namensrecht
Bei Heirat in Deutschland kann man gegenüber dem Standesbeamten bestimmen nach welchen Recht die Namenswahl erfolgen soll.
Wenn ein Partner eine fremde Staatsangehörigkeit, hier brasilianische StA. hat, kann man auch das Recht des Partners hier bras. Recht zur Namensführung wählen.
Folgendes ist möglich bei dt./bras. Ehe:
Beide Partner wählen deutsches Recht,
beide Partner wählen bras. Recht
oder Deutsches Recht für einem, bras. Recht für anderen Partner.
Wenn der Standesbeamte fragt, an des IPR (internationale Privatrecht) verweisen, bei uns im EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) geregelt und in der DA (Dienstanweisung) für Standesbeamte.
Und sonst an die Standesamtsaufsicht wenden.



Mit Zitat antworten
Themenstarter
%20sobrenome%20dos%20nubentes%2

