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Gemeinsamer Doppelname, Heirat in Dld: Hallo zusammen, nachdem ich so einige Forumseinträge über Namensänderung bei bra-dtsch Ehe gelesen habe und unseren Fall noch nicht gefunden habe, möchte ich die Frage einfach mal in den Raum werfen. Wir würden gerne einen neuen Doppelnamen kreieren, würden also dann das bras. Namensrecht bei der Heirat (in Deutschland) wählen
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    15.11.2011
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    5

    Standard Gemeinsamer Doppelname, Heirat in Dld

    Hallo zusammen,

    nachdem ich so einige Forumseinträge über Namensänderung bei bra-dtsch Ehe gelesen habe und unseren Fall noch nicht gefunden habe, möchte ich die Frage einfach mal in den Raum werfen. Wir würden gerne einen neuen Doppelnamen kreieren, würden also dann das bras. Namensrecht bei der Heirat (in Deutschland) wählen (?). Mein Verlobter hat seinen Wohnsitz noch in Brasilien, ich in Deutschland, leben wollen wir nach der Ehe in England.

    Beispiel:
    Heirat in Deutschland
    Er, Brasilianer, gemeldet in BRAS: Carlos Santos Silva
    Sie, Deutsche, gemeldet in DTLAND: Lisa Müller
    Zukünftiger gemeinsamer Wohnsitz: England, London
    Gewünschter, gemeinsamer Familienname/Name der zukünftigen Kinder: Müller Silva

    Der neue Doppelname (nach, glaube ich, bras. Recht): Müller Silva, also Carlos Müller Silva und Lisa Müller Silva. Zukünftige Kinder würden dann ebenfalls nach bras. Recht unseren Doppelnamen bekommen, z.b. Kind1 Müller Silva.

    Ist dies möglich? Spielt der Wohnsitz überhaupt eine Rolle bei der Namenswahl?

    Vielen Dank und schönen Gruß,

    PSLDN2011

    Wie Einbeck meinte, 30. September 2007 (Zitat) Namensrecht

    Bei Heirat in Deutschland kann man gegenüber dem Standesbeamten bestimmen nach welchen Recht die Namenswahl erfolgen soll.

    Wenn ein Partner eine fremde Staatsangehörigkeit, hier brasilianische StA. hat, kann man auch das Recht des Partners hier bras. Recht zur Namensführung wählen.

    Folgendes ist möglich bei dt./bras. Ehe:
    Beide Partner wählen deutsches Recht,
    beide Partner wählen bras. Recht
    oder Deutsches Recht für einem, bras. Recht für anderen Partner.

    Wenn der Standesbeamte fragt, an des IPR (internationale Privatrecht) verweisen, bei uns im EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) geregelt und in der DA (Dienstanweisung) für Standesbeamte.
    Und sonst an die Standesamtsaufsicht wenden.


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  2. #2
    Neuer Benutzer
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    08.11.2010
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    29

    Standard AW: Gemeinsamer Doppelname, Heirat in Dld

    Hallo!
    Ich weiss nicht, ob es hilft, aber so haben wir es erlebt.
    Wir haben ein Kind, dass einen DeutschBrasilianischen Doppelnamen besitzt (wir sind noch nicht verheiratet). Wir mussten erst den Namen in der Brasilianischen Botschaft beantragen und dann etwas an der Deutschen Botschaft ausfüllen, dass wir uns auf das Brasilianische Recht berufen. Danach wurde der Nachname in der Botschaft genehmigt. Ich glaube, wenn ihr in Brasilien heiratet, dann habt ihr einen Brasilianischen Nachnamen/Doppelnamen, den ihr dann auch - wegen Brasilianischem Recht- in Deutschland beantragen könnt. Aber falls ihr in Deutschland heiratet, besteht das Deutsche Recht. Und den Namen kann man nicht verändern, wurde uns mehrmals in der Deutschen Botschaft mitgeteilt.
    Kompliziert, aber viel Glück!!

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
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    Beiträge
    5

    Lächeln AW: Gemeinsamer Doppelname, Heirat in Dld

    Hallo Paraty!

    Danke für deine Antwort. Wir haben bereits morgen unsere Eheanmeldung in Deutschland, werden also mit Sicherheit hier heiraten. Die Standesbeamtin meinte, sie würde uns dann morgen erklären, welche Möglichkeiten wir haben mit Namensgebung. Ich hoffe natürlich, dass wir auch das brasilianische Namensrecht auswählen dürfen, aber ich werde hier dann später noch ein Update machen, wie es letztendlich gelaufen ist bei unserer Eheanmeldung/Besprechung. Trotzdem danke für die Tipps!

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Belo Horizonte
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    436

    Standard AW: Gemeinsamer Doppelname, Heirat in Dld

    Also im brasilianischen Namensrecht darf er keinen Namen weghauen und dafür deinen hinzufügen, er kann NUR Namen hinzufügen, d.h. in diesem Beispiel Carlos Santos Silva Müller.

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

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    5

    Standard AW: Gemeinsamer Doppelname, Heirat in Dld

    http://www.recivil.com.br/preciviladm/modulos/artigos/documentos/An%C3%A1lise%20do%20artigo%201565,%20%C2%A7%201%C2 %BA%20do%20C%C3%B3digo%20Civil_direito%20de%20apen as%20acrescer%2%20sobrenome%20dos%20nubentes%2u%20de%20alterar%20suprimindo%20um%20dos%20apelido s%20de%20fam%C3%ADlia.pdf

    - Ainda que o vocábulo 'acrescer' contido
    no §1º do art. 1565 do CC/2002 indique, a princípio,
    apenas o acréscimo de um sobrenome, não deve sua
    interpretação ser realizada restritivamente, de forma a
    dificultar a vida dos nubentes ou gerar-lhes
    inconvenientes, mas sim, buscando-se alcançar o
    significado mais amplo da norma em apreço, que
    confere aos nubentes a faculdade de, em razão do
    CASAMENTO: a) manter o NOME de solteiro; ou, b)
    acrescentar ao seu NOME apelido(s) de FAMÍLIA do
    outro nubente; ou, c) substituir um, ou alguns, dos seus
    apelidos de FAMÍLIA pelo do outro nubente, desde que
    não causem prejuízos a terceiros. ((TJMG - Apelação
    Cível nº 1.0024.09.739549-5/, Rel. Des. Albergaria
    Costa, 3ª CÂMARA CÍVEL, publ. 12.11.2010)

    Deswegen dachte ich, dass es doch möglich ist, einen der Namen abzuziehen und umzustellen. Hm...

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    Belo Horizonte
    Beiträge
    436

    Standard AW: Gemeinsamer Doppelname, Heirat in Dld

    Meine Frau konnte genau dieses bei der Hochzeit im Mai in BH nicht machen....

 

 
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