Hallo,
ob es ggfs. zu einem Problem führen könnte, habe ich auf der Webseite des bras. Generalkonsulats leider nicht lesen können.
Hier unsere Situation in Kurzform.
Wir möchten für unsere beiden minderjährigen Jungs (6 Jahre und 1 Jahr) einen brasilianischen Pass beantragen. Bei beiden wurde noch keine Geburtenregistrierung durchgeführt, beide sind in Deutschland zur Welt gekommen, wo wir auch wohnen.
Meine Lebensgefährtin ist bras. Staatsangehörige, ich Deutscher. Wir sind nicht miteinander verheiratet. Sie war aber mit einem Deutschen verheiratet, aus der Ehe stammt auch der ältere der beiden Söhne. Die Ehe wurde nach deutschem Recht geschieden. In Brasilien gilt meine Lebensgefährtin noch als verheiratet. Da Formalien die erste Ehe auch in Brasilien als geschieden zu erklären aufwendig sind, haben wir das bisher nicht gemacht.
Nun die Frage, die den jüngeren Sohn betrifft, bei dem ich der leibliche Vater bin. Da meine Lebensgefährtin nach bras. Recht noch verheiratet ist, wer würde in die bras. Geburtsurkunde von ihm eingetragen werden, wenn wir die Geburt registrieren lassen? Der Ehemann aus erster Ehe oder ich?



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