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brasilianisches Kleinunternehmen macht einen kleinen Service in Deutschland ( was zu beachten bezügl. Steuer ): Zitat von Tiradentes In der Regel kann das der Auftraggeber klären (sollte sein tägliches Brot in der Buchhaltung sein) oder halt mal zum Steuerberater vorbei. Hallo Tiradentes, bitte vgl. die Firma nicht mit deinem Konzern, wird auch nur eine kleine Bude sein. Steuerberater, das ist ein lustiges Thema. Wie z.B.,
  1. #7
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: brasilianisches Kleinunternehmen macht einen kleinen Service in Deutschland ( was zu beachten bezügl. Steuer )

    Zitat Zitat von Tiradentes Beitrag anzeigen
    In der Regel kann das der Auftraggeber klären (sollte sein tägliches Brot in der Buchhaltung sein) oder halt mal zum Steuerberater vorbei.
    Hallo Tiradentes,
    bitte vgl. die Firma nicht mit deinem Konzern, wird auch nur eine kleine Bude sein.
    Steuerberater, das ist ein lustiges Thema. Wie z.B., suche nach einem guten Arzt, Rechtsanwalt usw
    Meine Steuerberaterin (in D) ist erstklassig aber wenn ich ihr mit BR komme wird sie hysterisch. Kann ich überhaupt nicht verstehen
    Grüße
    FORTXL


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  2. #8
    Erfahrener Benutzer
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    19.07.2006
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    Beiträge
    2.588

    Standard AW: brasilianisches Kleinunternehmen macht einen kleinen Service in Deutschland ( was zu beachten bezügl. Steuer )

    Oi ForTXL,
    ich wollte ja kreativ ein Indlandsgeschäft draus machen, wenn der TE Deutscher ist. Sowas bekommt eine Buchhalterin schon hin, verteuert nur die sache für den Auftraggeber ein wenig. Ich ging davon aus, dass wir nicht über 100.000 € reden.

    Gruß
    Tiradentes

  3. #9
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    11.06.2009
    Beiträge
    18

    Standard Danke für die Infos !

    Hallo Brasilien-Freunde ,
    vorab schon mal vilen Dank für die zahleichen Infos zum Thema !
    Also es handelt sich um eine technische Beratung unseres Unternehmens ( in Brasilien ansässig ) und es gibt mittlerweile Kunden in Europa ( Schweiz und Deutschland ) welche mit uns in Kontakt getreten sind. Daher die Frage.
    Diese Art von Beratung ( Dienstleistung ) geht selbstverständlich nicht über Video-Konferenz , das Thema ist dafür zu komplex. Kann nur vor Ort abgewickelt werden . Wir fangen mit diesem Service für Europa ( auch Deutschland ) gerade erst an. Daher die Frage = WIE man das rechnungstechnisch richtig macht .

    Obrigado gente

    Daniel ( bin Deutsch-Schweizer und lebe mit Permanencia in Brasilien )

  4. #10
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    29.12.2010
    Beiträge
    139

    Standard AW: Danke für die Infos !

    Zitat Zitat von DanielBrasilien Beitrag anzeigen
    Daher die Frage = WIE man das rechnungstechnisch richtig macht .
    Hallo,
    ich gehe davon aus das Du sowohl einen D- als auch einen CH-Pass besitzt und nicht aus der deutschsprachigen Schweiz kommst und ausser der Perma auch eine Arbeitserlaubnis in BR hast.
    Es ist dann also für dich kein Problem sowohl in den Schengen Raum einzureisen als auch in der EU-Zone zu arbeiten, keine gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis notwendig.
    M.E. könnt ihr in der CH ein Ausländerkonto bei einer Bank einrichten und fangt somit evtl. Kursschwankungen ab. Die Namensgleichheit bzgl. Kto. und BR-Firma wären dann gegeben, eure Rechnungen können von euren AG`s ohne Probleme gebucht werden, die ICMS kann mit der jeweiligen USt. verrechnet werden und die Steuerpflicht für euch ist in Brasilien. Du bist Mitarbeiter einer BR-Firma mit Wohnsitz in BR und wirst geschickt, also expat.
    Meiner Meinung eine klare und eindeutige Sachlage.
    Ich würde Wohnsitze in D und der CH vorsichtshalber abmelden.
    Die Unterhaltung mit einem (oder zwei) guten Steuerberater(n) solltest Du unbedingt führen. Es gibt einige die sowohl das D als auch das BR Steuerrecht beherrschen.
    Das hier ist keine Recht- und Steuerberatung und kann diese auch nicht ersetzen!
    FORTXL

    Änderung/Ergänzung: Vorsicht, andere EU-Länder andere Rechts- u. Steuergesetze
    Geändert von FORTXL (13. January 2012 um 15:13 Uhr)

  5. #11
    Erfahrener Benutzer
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    Belo Horizonte
    Beiträge
    2.588

    Standard AW: brasilianisches Kleinunternehmen macht einen kleinen Service in Deutschland ( was zu beachten bezügl. Steuer )

    Wenn man das ganze offiziell macht, seh ich das Problem nicht.
    Ihr bekommt einen Dienstleistungs-Auftrag aus Deutschland und stellt die Rechnung über den Bruttobetrag mit Ausländischem Rechnungsempfänger (Konto in Brasilien nicht vergessen)
    Kunde bezahlt den Rechnungsbetrag in Euro (wenn Preis in Real ausgemacht halt zum umgerechnetenTageskurs) auf das Brasilinische Konto (dauert ein wenig)
    Der Kunde kann keine Vorsteuer absetzen.
    Die Brasilinische Firma vereinnahmt den Betrag. Der Buchhalter der brasilinischen Firma wird es wohl ja noch schaffen. die in Brasilien anfallen Steuern zu ermitteln.
    Die sollte der zahlen, weil die Receita über den internationalen Zahlungslauf später den Eingang mit der Steuererklärung abgleichen kann.

    Für Dienstleistung fällt keine ICMS oder IPI an, nur IPRF oder wie die heißt für Dienstleistungen, bin grade zuhause und kann nicht nachfragen.

    Rückwärts, also Dienstleistung aus D bezahlen ist komplizierter, da Brasilien Devisenbewirtschaftung hat.

    Gruß
    Tiradentes

 

 
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