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brasilianisches Kleinunternehmen macht einen kleinen Service in Deutschland ( was zu beachten bezügl. Steuer ): Hallo an alle Brasilien -Kenner, wir haben ein kleines Beratungs-Unternehmen in Brasilien und werden einen kleinen Auftrag in Deutschland machen, um dort einer Firma zu helfen ( kein Material-Fluss sondern Beratung ) . Das ganze geht nur über ca. 4 Wochen . Was muß ich beachten ? Kann die Entlohnung
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    18

    Standard brasilianisches Kleinunternehmen macht einen kleinen Service in Deutschland ( was zu beachten bezügl. Steuer )

    Hallo an alle Brasilien-Kenner,

    wir haben ein kleines Beratungs-Unternehmen in Brasilien und werden einen kleinen Auftrag in Deutschland machen, um dort einer Firma zu helfen ( kein Material-Fluss sondern Beratung ) . Das ganze geht nur über ca. 4 Wochen .

    Was muß ich beachten ? Kann die Entlohnung auf mein deutsches Konto gezahlt werden ? Muß ich andere Dinge beachten ? Denn das Unternehmen hat keine deutsche Steuernummer sondern eine brasilianische ( CNPJ )

    Gruß und Danke schon mal für die Tips

    Daniel


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  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: brasilianisches Kleinunternehmen macht einen kleinen Service in Deutschland ( was zu beachten bezügl. Steuer )

    Wenn du dort als Tourist hinfliegst, dann weiss ich nicht ob du dort arbeiten darfst. Wenn es nur um eine Beratung geht, dann könnte man auch via web machen, Videokonferenz etc.?

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    2.588

    Standard AW: brasilianisches Kleinunternehmen macht einen kleinen Service in Deutschland ( was zu beachten bezügl. Steuer )

    Deinen Sprachkentnissen zufolge bist du Deutscher oder zumindest Doppelstaatsbürger, hast du keinen Deutschen Pass mehr, dann wäre Arbeit in D kein Problem.
    Ansonsten geht Beratung zur Not noch als Business-Besuch durch. Wo klein Kläger ist.....

    Die Frage der Entlohnung musst du mit der Buchhaltug des deutschen Kunden klären...und was du mit der deutschen Steuer machst, ist deine Sache, wären Privat-Einkünfte, die wenn du in D noch steuerpflichtig wärest, versteuern müsstest.
    Oder wenn du in D nicht mehr steuerpflichtig bist, müsstest du das als Welteinkommen in B versteuern, aber auch da, wo klein Kläger ist...........

    Gruß
    Tiradentes
    Cheesytom sagt Danke.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    348

    Standard AW: brasilianisches Kleinunternehmen macht einen kleinen Service in Deutschland ( was zu beachten bezügl. Steuer )

    Die Frage ist ja sehr breit gestreut (was ist zu beachten wegen der Steuer).

    Nicht unterschätzen würde ich ebenfalls die Frage, ob bei der erbrachten Leistung auch ein umsatzsteuerlicher Tatbestand vorliegt.
    Leistungsort ist ja idR immer der Sitz des Leistungsempfängers. So wäre in diesem Fall die Leistung mit deutscher Umsatzsteuer zu besteuern (und auch abzuführen). -> § 3 UStG ff.

    Um steuerliche Fragen abschließend zu klären sollte man dies mit einem Steuerberater erörtern oder ggf. Hilfe bei den einschlägigen Steuerforen suchen.

    In welchem Land das Konto des Geldempfängers liegt, ist steuerlich eigentlich egal. Wichtig ist generell die Unternehmereigenschaft (UStG9 und der Ort der Leistung (UStG) aber auch die Frage, wo man steuerpflichtig ist (EStG). Mit den hier gemachten Angaben läßt sich dies nicht zweifelsfrei beantworten.

    VG rave_66
    Geändert von rave_66 (12. January 2012 um 07:56 Uhr)
    Es wurde schon alles gesagt.
    Aber noch nicht von allen.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    19.07.2006
    Ort
    Belo Horizonte
    Beiträge
    2.588

    Standard AW: brasilianisches Kleinunternehmen macht einen kleinen Service in Deutschland ( was zu beachten bezügl. Steuer )

    Oi Rave
    Wunderbar erklärt.......
    Wenn die Werte nicht sooo hoch sind, kannst du das aber auch als private Dienstleistung machen, ist halt steuerlich für den Auftraggeber ungünstiger und der private Dienstleister muss die Leistung versteuern, ohne die Kosten gegenrechnen zu können, aber wenn der Steuerausländer ist........

    In der Regel kann das der Auftraggeber klären (sollte sein tägliches Brot in der Buchhaltung sein) oder halt mal zum Steuerberater vorbei.

    Gruß
    Tiradentes
    Geändert von Tiradentes (12. January 2012 um 12:18 Uhr)

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    29.12.2010
    Beiträge
    139

    Standard AW: brasilianisches Kleinunternehmen macht einen kleinen Service in Deutschland ( was zu beachten bezügl. Steuer )

    Zitat Zitat von DanielBrasilien Beitrag anzeigen
    Denn das Unternehmen hat keine deutsche Steuernummer sondern eine brasilianische ( CNPJ )
    Ich gehe davon aus das Du damit euer Unternehmen meinst, wenn nicht wird es richtig kompliziert.
    Grundsätzlich:
    Wen das deutsche Unternehmen beauftragt ist egal und dem AG überlassen.
    Euer Unternehmen stellt eine ganz normale Rechnung an das in D ansässige Unternehmen und die bezahlen eure Forderung auf ein BR-Konto.
    Soweit ganz einfach.
    Wenn aber euer AG auf dein Konto in D zahlen soll, dann sollte der Austeller der Rg. mit dem Kontoinhaber (Namensgleichheit) übereinstimmen. Wenn das nicht so ist dann muss dein AG bei einer Buchprüfung einen triftigen Grund angeben und den auch nachweisen warum er das so gemacht hat. Kann er das nicht, muss er sich den Vorwurf gefallen lassen ein Scheingeschäft abgewickelt zu haben. Zu dir wird das FA kommen und dich fragen warum Du dieses Einkommen, ggf., nicht versteuert hast.
    Wenn dann euer AG auch noch die ICMS mit der D USt. verrechnen will kann er gleich die Buchprüfer des FA selbst rufen.
    Einen geeigneten Steuerberater zu finden ist die nächste Schwierigkeit für den AG.
    Wie aber schon bereits mehrfach gesagt wurde: Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter.
    Es gibt Möglichkeiten, diese aber erkläre ich hier nicht da nicht 101% legal.
    Korinthenkacker könnten das dann zur Aufforderung einer Straftat interpretieren.
    Denke einmal über eine freiberufliche Tätigkeit nach und spreche vor allem mit einem guten Steuerberater (in D).
    FORTXL

    ps: Welche Art der Beratung bietet ihr denn an?

    Ergänzung (zum Konto):
    Wenn keine Namensgleichheit vorliegt würde ich als AG nur zahlen wenn eine einwandfreie Abtretungerklärung vorliegt.
    Sonst kann es vorkommen das der AG zweimal bezahlt.
    Ein Schelm der böses dabei denkt
    Geändert von FORTXL (12. January 2012 um 13:23 Uhr)

 

 
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