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Die Tochter meiner Verlobten ist auf die Schwester registriert.: Guten Tag Zusammen, meine Verlobte und ich wollen mitte Jahr heiraten. Sie ist Brasilianerin, hat aber eine Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich, da Sie dort seit 10 Jahren lebt. Das Problem ist IHre Tochter. Diese ist jetzt 13 Jahre alt und lebt bei der Schwester. Als es damals darum ging sie in
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    2

    Frage Die Tochter meiner Verlobten ist auf die Schwester registriert.

    Guten Tag Zusammen,

    meine Verlobte und ich wollen mitte Jahr heiraten. Sie ist Brasilianerin, hat aber eine Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich, da Sie dort seit 10 Jahren lebt.
    Das Problem ist IHre Tochter. Diese ist jetzt 13 Jahre alt und lebt bei der Schwester. Als es damals darum ging sie in die Schule zu schicken brauchte Sie ja die Erlaubnis der Mutter, das Sie bis dahin noch keine Papiere hatte und meine Verlobte keine Möglichkeit sah nach BRasilien zu gehen für die Registrierung etc. hat die Schwester Sie auf Ihren Namen eingetragen.
    Für die Behörden ist Sie also nicht die Tochter meiner Verlobten, sondern nur die Nichte.

    Wenn wir jetzt Heiraten würde ich auch gerne die Tochter mit nach Deutschland nehmen, was diese auch will. Allerdings ist dies etwas umständlich, da sie ja nur die Nichte ist.

    Meine Frage ist nun ob hier jemand Erfahrung hat damit.
    Können wir "einfach" die Tochter umschreiben auf den Namen meiner Verlobten. Mit einem Gentest o.ä. wird sich da ja schnell beweisen können.

    Können irgendwelche Strafen auf die Schwester oder meine Verlobte zukommen wegen "Betruges" oder so?

    Ist dies unmöglich und wir müssten den Weg über eine Adoption machen?

    Wäre super wenn uns hier jemand weiterhelfen könnte.

    Vielen Dank im Voraus.
    Nico


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  2. #2
    Neuer Benutzer
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    27

    Standard AW: Die Tochter meiner Verlobten ist auf die Schwester registriert.

    Die Adoptionsvoraussetzungen für Deutschland sind sehr anspruchsvoll und kompliziert, für Kinder aus dem Ausland noch schwerer. Am besten wäre zum Cartório in Brasilien zu gehen und die wahre Geschichte beichten. Aber vielleicht hat Jemand eine bessere Lösung.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Die Tochter meiner Verlobten ist auf die Schwester registriert.

    ich hab auch keine bessere Lösung, allerdings eine Vermutung, die man vielleicht auch nicht ganz ansschliessen könnte
    (10-12 Jahre Forumsleserei machen skeptisch...):
    Besteht vielleicht die Möglichkeit, dass SIE Dir einen Bären aufbindet, und es sich um die leibliche Tochter der Schwester, also Nichte, handeln könnte, so wie das auch in den Papieren genannt ist?

    Bei den vielen Bärengeschichten, die anderen Usern hier schon "aufgebunden" wurden, würde ich auch das nicht vollkommen ausschliessen können.
    TITUSOIL - Gewinnmitnahme - Titusoil wurd' erfolgreich verkauft !
    Neu - Neu - Neu - wir schmelzen Ihr Zahngold - jetzt unbedingt die Zähne ziehen lassen !

    'Pestiziden aus der Gruppe der Organophosphate hemmen die geistige Entwicklung von Kindern'.
    Bei Überdosis scheint dieses auch bei Erwachsenen noch geklappt zu haben !!

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    847

    Standard AW: Die Tochter meiner Verlobten ist auf die Schwester registriert.

    Zitat Zitat von Serinar Beitrag anzeigen
    ....Das Problem ist IHre Tochter. Diese ist jetzt 13 Jahre alt und lebt bei der Schwester. Als es damals darum ging sie in die Schule zu schicken brauchte Sie ja die Erlaubnis der Mutter, das Sie bis dahin noch keine Papiere hatte und meine Verlobte keine Möglichkeit sah nach BRasilien zu gehen für die Registrierung etc. hat die Schwester Sie auf Ihren Namen eingetragen......

    Was soll das heissen EINGETRAGEN ? WO ? Geburtsurkunde ? Wurde das Kind erst registriert als es um die Einschulung ging ? Wieso?
    Da stimmt doch was nicht !?!?

    Zitat Zitat von Serinar Beitrag anzeigen
    ...Wenn wir jetzt Heiraten würde ich auch gerne die Tochter mit nach Deutschland nehmen, was diese auch will. Allerdings ist dies etwas umständlich, da sie ja nur die Nichte ist.

    Meine Frage ist nun ob hier jemand Erfahrung hat damit.
    Können wir "einfach" die Tochter umschreiben auf den Namen meiner Verlobten. Mit einem Gentest o.ä. wird sich da ja schnell beweisen können......
    So einfach geht das nicht.
    Das Einverständnis des Kindes ist ja schön und gut aber in diesem Fall, besonders für die deutschen Behörden, eher zweitrangig. Ausserdem ist Sie bereits in einem Alter wo selbst der Nachzug zur leiblichen Mutter unter Umständen von der Ausländerbehörde, sehr schwer gemacht wird.

    Sollte das Kind wirklich im Geburtsregister und der Geburtsurkunde den Namen der Tante als Mutter haben, müsste dies ersteinmal auf bras. Seite ins Reine gebracht werden bevor man auch nur daran denken kann, Sie nach Deutschland zu holen.

    Und dann ist es ja auch nicht unerheblich was der Vater des Kindes dazu sagt. Falls in der Geburtsurkunde einer angegeben wurde. Denn dessen Zustimmung muss ja schon allein zur Ausstellung eine bras. Passes vorliegen, ganz zu Schweigen von einer Reiseerlaubnis !

    Also so wie es aussieht, liegt da noch viel Papierkram und Behördenlauferei vor Euch, da wird die Hochzeit noch das Einfachste sein!



  5. #5
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    15.01.2012
    Beiträge
    2

    Standard AW: Die Tochter meiner Verlobten ist auf die Schwester registriert.

    Zitat Zitat von Titus Beitrag anzeigen
    ich hab auch keine bessere Lösung, allerdings eine Vermutung, die man vielleicht auch nicht ganz ansschliessen könnte
    (10-12 Jahre Forumsleserei machen skeptisch...):
    Besteht vielleicht die Möglichkeit, dass SIE Dir einen Bären aufbindet, und es sich um die leibliche Tochter der Schwester, also Nichte, handeln könnte, so wie das auch in den Papieren genannt ist?

    Bei den vielen Bärengeschichten, die anderen Usern hier schon "aufgebunden" wurden, würde ich auch das nicht vollkommen ausschliessen können.
    Das kann ich ausschliessen, schon wo wir uns das erste mal getroffen haben hat Sie mir von Ihrer Tochter erzählt. Sie hat sich selbst um Ihre Tochter gekümmert bis Sie 3 Jahre alt war, dann hat Sie sie bei Ihrer Schwester gelassen und ist nach Europa gegangen um zu arbeiten und Geld nach Hause zu schicken um Ihrer Familie und Ihrer Tochter zu helfen. Sie lebte 1 Jahr in Spanien und ist dann nach Paris gezogen. Dort lebte Sie 7 Jahre und ist dann ins Elsass wo Sie nun 2 Jahre lebt, dort haben wir uns auch kennengelernt. Sie hat immer Geld nach Brasilien geschickt für Ihre Tochter und Ihre Mutter. Man sieht der Kleinen auch an, dass Sie Ihr Ähnlich sieht und nicht der Schwester. Die Geschichte zwischen Ihr und Mir ist unterschiedlich im Gegensatz zu dem was man sonst so kennt, Sie hatte eine feste Arbeit als wir uns kennengelernt haben, ich war noch in der Lehre. Sie ist für mich knapp ein Jahr lang für alles aufgekommen weil ich von meinem Azubilohn gerade mal mein Auto, die Versicherung und den Sprit zahlen konnte.

    Zitat Zitat von Cônsul Beitrag anzeigen
    Was soll das heissen EINGETRAGEN ? WO ? Geburtsurkunde ? Wurde das Kind erst registriert als es um die Einschulung ging ? Wieso?
    Da stimmt doch was nicht !?!?



    So einfach geht das nicht.
    Das Einverständnis des Kindes ist ja schön und gut aber in diesem Fall, besonders für die deutschen Behörden, eher zweitrangig. Ausserdem ist Sie bereits in einem Alter wo selbst der Nachzug zur leiblichen Mutter unter Umständen von der Ausländerbehörde, sehr schwer gemacht wird.

    Sollte das Kind wirklich im Geburtsregister und der Geburtsurkunde den Namen der Tante als Mutter haben, müsste dies ersteinmal auf bras. Seite ins Reine gebracht werden bevor man auch nur daran denken kann, Sie nach Deutschland zu holen.

    Und dann ist es ja auch nicht unerheblich was der Vater des Kindes dazu sagt. Falls in der Geburtsurkunde einer angegeben wurde. Denn dessen Zustimmung muss ja schon allein zur Ausstellung eine bras. Passes vorliegen, ganz zu Schweigen von einer Reiseerlaubnis !

    Also so wie es aussieht, liegt da noch viel Papierkram und Behördenlauferei vor Euch, da wird die Hochzeit noch das Einfachste sein!

    Im CPF (der für Kinder, also aus eingeschweistem Papier) ist die Schwester als Mutter eingetragen. Vor der EInschulung gab es keine Situation wo eine "Registrierung" wichtig wäre. Vor allem war das so nie geplant, Meine Verlobte war in den ganzen Jahren nur einmal in Brasilien (abgesehen von dem einen wo wir jetzt erst waren) und die war 6 Monate nach der Einschulung der Kleinen. Das war das Problem, für die Einschulung musste Sie ja Papiere haben und daher ist die Schwester diesen Weg eingegangen.
    Ein Vater ist nicht eingetragen, wieso sollte auch, da die eingetragene Mutter ncihtmal die richtige ist.

    Wir wollen das Ganze ja in Brasilien ins Reine bringen wenn Nötig mit Gen/DNA Test.
    Das Problem ist einfach ob dies zu irgendwelchen Problemen führen könnte? Irgendwelche Strafen wegen Betrug oder ähnliches?

    Viele Grüsse
    Nico

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    03.09.2008
    Beiträge
    508

    Standard AW: Die Tochter meiner Verlobten ist auf die Schwester registriert.

    Zitat Zitat von Serinar Beitrag anzeigen

    Im CPF (der für Kinder, also aus eingeschweistem Papier) ist die Schwester als Mutter eingetragen.
    CPF ist die Steuernummer für natürliche Personen. Und wie konnte da die Tante als Mutter angegeben werden?
    Dann muss doch die Geburtsurkunde auf den Namen der Tante als Mutter laufen! Sonst geht das doch gar nicht !

    Also ich denke das Deine Freundin nicht darum herum kommt mal für eine Weile nach BRA zu reisen, sich ´nen Anwalt nimmt der dann das ganze ins Reine bringt.


    Zitat Zitat von Serinar Beitrag anzeigen
    Das Problem ist einfach ob dies zu irgendwelchen Problemen führen könnte? Irgendwelche Strafen wegen Betrug oder ähnliches?
    Davon könnt Ihr ausgehen, immerhin geht es hier um Urkundenfälschung, das ist auch in BRA kein Kavaliersdelikt mehr. Allerdings ohne Kristallkugel kann niemand vorhersagen was genau passieren wird und welche Strafen verhängt werden, sowohl für die Mutter wie auch für die Tante.

    Eins ist auch klar, wenn die Tochter in den Dokumenten und Papieren als Mutter den Namen der Tante hat, kann die Mutter es vergessen die Tochter legal nach Deutschland zu holen. Glaube auch nicht das dies in Frankreich einfacher wäre!?!?

    Also die Situation ist ganz schön verfahren, typisch brasilianisch eben. Solche Konstelationen sind zwar keine Seltenheit aber inzwischen aufgrund der ganzen Bürokratie eben sehr kompliziert, da ja überall Ausweis, Geburtsurkunde und sonstige Dokumente vorgelegt werden müssen, denn sonst existiert man ja gar nicht.



 

 

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