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  • 1 Post By mibi
Adoption - Tochter der Verlobten: Hi Leute, ich möchte gerne die Tochter meiner zukünftigen Ehefrau (Brasilianerin), beide schon in Deutschland, während der Eheschließung oder danach adoptieren. Hat jemand Erfahrungen in diesem Thema? Es wäre sehr hilfreich mehr darüber zu erfahren! Vielen Dank! Marlon
  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    276

    Standard Adoption - Tochter der Verlobten

    Hi Leute,
    ich möchte gerne die Tochter meiner zukünftigen Ehefrau (Brasilianerin), beide schon in Deutschland, während der Eheschließung oder danach adoptieren.

    Hat jemand Erfahrungen in diesem Thema? Es wäre sehr hilfreich mehr darüber zu erfahren!

    Vielen Dank! Marlon


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    276

    Standard AW: Adoption - Tochter der Verlobten

    Schade - dass keiner eine Erfahrung zu Adoptionen hat?

  3. #3
    Moderator
    Registriert seit
    28.10.2003
    Ort
    Belo Horizonte
    Beiträge
    1.633

    Standard AW: Adoption - Tochter der Verlobten

    Hallo Marlon,

    Ich denke mal, dass das nicht so einfach ist. Macht den der Vater des Kindes mit?

    Andere Frage: Ist der Vater des Kindes überhaupt in der Geburtsurkunde eingetragen?

    Falls nicht, bräuchtest du nämlich nicht zu adoptieren, sondern einfach nur die Vaterschaft "anerkennen". Dazu würde ein Gang ins Cartorio reichen.
    Man sieht sich,
    in der Unterschicht.


  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    10.09.2008
    Ort
    Maceió
    Beiträge
    2.671

    Standard AW: Adoption - Tochter der Verlobten

    - edit -
    Gruss aus Maceió
    Thomas
    Ferienwohnungen in Maceió:
    www.maceio.at

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    26.05.2004
    Ort
    Edertal
    Beiträge
    102

    Standard AW: Adoption - Tochter der Verlobten

    einfacher ist eine adoption nach eheschließung, ihr seid dann schon eine familie. beantragt wird die adoption beim vormundschaftsgericht. vorteilhaft ist, wenn ein richtiges vater-kind verhältnis zwischen euch besteht (das kind nennt dich "papa" und nicht "marlon brando"), jugendamt und richter legen auf sowas wert. das jugendamt gibt seine empfehlung an den zuständigen richter. d.h. das jugendamt wird dich vermutlich vorladen, sich mit dir unterhalten wollen.
    du darfst das kind adoptieren, weil es zum wohle des kindes ist, nicht weil du oder dein frau das möchten!

    der leibliche vater muss seine zustimmung geben.
    ist der leibliche vater unbekannt, kann die zustimmung gerichtlich ersetzt werden.
    ist der vater brasilianer, ist es in jedem fall einfacher die zustimmung ersetzten zu lassen.
    spart papierkram, übersetzungen usw. der leibliche vater könnte ja innerhalb von brasilien umgezogen sein, eine adresse ist dir sicher nicht bekannt mit einem hinweis auf das nicht vorhanden meldewesen in brasilien, wird das deutsche gericht jegliche nachforschungen einstellen.

    gruß
    mibi

    edit: lies BGB §§1741ff.
    Geändert von mibi (16. February 2012 um 09:24 Uhr)
    Lemi sagt Danke.
    --
    Dieser Satz kein Verb.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    276

    Standard AW: Adoption - Tochter der Verlobten

    Vielen Dank mibi !!

 

 

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