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Wie kann ich einen Nachweis über durchgeführte Homologacao eines deutschen Scheidungsurteil in Brasilien bekommen ?: Ich habe mich 1996 von einer Brasilianerin scheiden lassen (in Deutschland). Sie hat ca. 1998 eine in Deutschland lebende und praktizierende brasilianische Anwältin (Namen sage ich nicht, aber einige werden Sie bestimmt kennen...) damit beauftragt, das Scheidungsurteil in Brasilien legalisieren zu lassen. Die Anwältin hat mich damals angeschrieben, und um
  1. #1
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    7

    Standard Wie kann ich einen Nachweis über durchgeführte Homologacao eines deutschen Scheidungsurteil in Brasilien bekommen ?

    Ich habe mich 1996 von einer Brasilianerin scheiden lassen (in Deutschland). Sie hat ca. 1998 eine in Deutschland lebende und praktizierende brasilianische Anwältin (Namen sage ich nicht, aber einige werden Sie bestimmt kennen...) damit beauftragt, das Scheidungsurteil in Brasilien legalisieren zu lassen. Die Anwältin hat mich damals angeschrieben, und um mein Einverständnis für die Legalisierung gebeten. Dass habe ich Ihr auch erteilt. Leider habe ich danach nichts mehr von der Anwältin und von meiner Ex-Frau gehört. Jetzt möchte ich wieder eine Brasilianerin heiraten. Dazu müsste ich den Nachweis der Legalisierung des Scheidungsurteils in Brasilien haben. Leider hat die oben genannte Anwältin mir auf mehrere Schreiben nicht geantwortet. Wie ich von Freunden in Brasilien gehört habe, hat meine Ex wieder geheiratet. Somit wurde also die Legalisierung durchgeführt. Wie komme ich aus Deutschland an einen rechtgültigen Nachweise der erfolgreichen Homologacao ? Geht das nur mit Anwalt in Brasilia ?


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    1.078

    Standard AW: Wie kann ich einen Nachweis über durchgeführte Homologacao eines deutschen Scheidungsurteil in Brasilien bekommen ?

    Zitat Zitat von Michael Brasil Beitrag anzeigen
    Geht das nur mit Anwalt in Brasilia ?
    nein, aber der Weg geht über den STJ, und der sitzt in Brasilia. Laß' mal dort nachfragen wie weit euer Prozess dort fortgeschritten bzw. abgewickelt ist ... wenn sich nämlich von bras. Seite aus nix getan hat, dann ruht der Prozess und nach einer gewissen Zeit werden die Dokumente wieder nach D zurückgeschickt. Aber da deine Ex ja wieder geheiratet hat, denke ich schon, dass das alles homologisiert ist ...

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Wie kann ich einen Nachweis über durchgeführte Homologacao eines deutschen Scheidungsurteil in Brasilien bekommen ?

    Zitat Zitat von Michael Brasil Beitrag anzeigen
    .... Wie komme ich aus Deutschland an einen rechtgültigen Nachweise der erfolgreichen Homologacao ? .....
    Du kannst ja erstmal versuchen direkt auf der Seite STJ nach Deinem Prozess nachzuforschen :

    STJ - Superior Tribunal de Justiça

    Dabei reicht es wenn nur ein Feld ausgefüllt wird. Also nicht nervös werden wenn Du nicht alle Daten weisst.
    Immerhin hast Du den Namen der Anwältin (vorausgesetzt der Prozess wurde unter Ihrem Namen dort eingereicht), am einfachsten gibst Du einfach Deinen oder den Namen Deiner Ex. im Feld "Nome da PARTE" ein.

    Em caso de dúvidas, fale conosco:
    Seção de Informação Processual
    (61) 3319-8410, 3319-8411, 3319-8412 e 3319-8225
    informacao.processual@stj.jus.br

    Wenn Du den Prozess ausfindig machen kannst, recherchiere mal wie Du eine Kopie (2ªvia) davon bekommen kannst. Evtl. brauchst Du hilfe von jemandem in Brasilien, falls die nicht bereit sind die Unterlagen nach Deutschland zu senden!?!?

    Falls Du nicht fündig wirst, findest Du unter u.g. LINK weitere Infos wie Du recherchieren kannst:
    Superior Tribunal de Justiça - O Tribunal da Cidadania

    Viel Glück!


  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    594

    Standard AW: Wie kann ich einen Nachweis über durchgeführte Homologacao eines deutschen Scheidungsurteil in Brasilien bekommen ?

    Du benötigst das Original und das bekommst du nur von deiner EX eine beglaubigte Kopie nützt nichts weil die nicht anerkannt wird.
    Meine Ex war letzten Monat in Rio der hatte ich seinerzeit eine beglaubigte Kopie zugesandt von der habe ich die Information erhalten.

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    16.02.2004
    Beiträge
    7

    Standard AW: Wie kann ich einen Nachweis über durchgeführte Homologacao eines deutschen Scheidungsurteil in Brasilien bekommen ?

    Erstmal vielen Dank für die hilfreichen Infos. Das dumme ist nur, ich weiß nicht wo sich meine Ex aufhält und das Original würde Sie mir aus Boshaftigkeit eh nicht überlassen. Wir haben uns seit 14 Jahren nicht mehr gesehen oder gesprochen. Wenn ich jetzt in Dänemark heirate, reicht da nicht das deutsche Scheidungsurteil aus ? Hat da schon mal jemand Erfahrungen zu gemacht ?

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2008
    Beiträge
    508

    Standard AW: Wie kann ich einen Nachweis über durchgeführte Homologacao eines deutschen Scheidungsurteil in Brasilien bekommen ?

    Zitat Zitat von Michael Brasil Beitrag anzeigen
    .... ich weiß nicht wo sich meine Ex aufhält und das Original würde Sie mir aus Boshaftigkeit eh nicht überlassen......
    Du kannst ja erstmal sehen was die Recherche auf der HP des STJ bringt und ggf. was Du mit einer Kopie ausrichten kannst. Ehrlich kann ich mir nicht vorstellen das nur Deiner Ex, weil Sie die Homologação in BRA beantragt hat, ein Originalexemplar der Anerkennung zusteht. Das muss beiden beteiligten Parteien zustehen.

    DK ist auch keine Alternative, denn das Problem liegt nicht darin WO Du heiraten wirst, sondern in der Tatsache, das Deine neue Partnerin ebenfalls Brasilianerin ist !!! Somit muss das Standesamt, egal wo, einen Nachweis aus Brasilien über die Anerkennung Deiner Scheidung haben. Evtl. wäre Las Vegas eine Alternative!?!?! Da man dort ja innerhalb kürzester Zeit heiraten kann, glaube ich nicht das die dort viel Wert auf all die in Europa oder Brasilien geforderten Unterlagen legen!?!?!

    Wäre Deine Freundin Deutsche oder hätte eine ander Nationalität, ausser BRA, dann würde niemand nach der bras. Scheidungsanerkennung fragen. Dann würde das dt. Scheidungsurteil reichen !

    Im äussersten Fall müsstest Du selber ein Anerkennungsverfahren in BRA in Gang bringen, dann müsste ja herauskommen ob die Homologação Deiner Ex. erfolgreich durchgeführt wurde oder nicht. Wenn ja, dann steht Dir sicher auch ein Originalexemplar der Anerkennung zu.




 

 
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