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1. July 2012, 19:12 #1
Visum für meine brasilianische Freundin
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Meine brasilianische Freundin will bald wieder nach Deutschland kommen. Sie war von Mitte 2011 bis 5. Mai 2012 bereits in Deutschland und hatte ein Visum für einen Sprachintensivkurs, den sie auch mit erfolgreichen Abschneiden bei einem B1 Sprachtest mit über 90% bestanden hat. Sie musste jedoch das Land verlassen und lebt momentan nun wieder in Brasilien, da man ja ein Visum nicht nahtlos durch ein anderes ersetzen kann.
Ich werde sie Ende Juli - Anfang September besuchen und danach will sie schnellstmöglich wieder nach Deutschland kommen, also erstmal mit einem 90-Tage Touristenvisum. Jetzt überlege ich was es für Möglichkeiten für ein längerfristiges Visum gibt. Da sie bereits in Brasilien studiert hat und dies eventuell wieder gern tun würde, denke ich dass sie über eine in Deutschland gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügt, aber ich glaube dass 90 Tage nicht ausreichen damit die Bürokratie das hinkriegt. Sie meinte zu mir außerdem auch, mit dem B1 Sprachzertifikat kann sie nun auch endlich ein Arbeitsvisum in ihrer Branche(Gastronomie) erlangen, jedoch habe ich Sorge, dass wenn sie keinen Job findet oder zu spät, dass dies ebenfalls nicht hinhaut.
Da wir uns sehr lieben und sowieso vorhaben früher oder später zu heiraten, haben wir auch schon über diese Option nachgedacht. Ist es dann 100% sicher dass sie auch in Deutschland bleiben darf? Weil ich hab jetzt schon öfter was gelesen davon, dass man über ausreichend finanzielle Mittel sowieso eine Wohnung verfügen muss. Da ich jedoch Student bin und bei meinem Vater wohne werde ich das wohl nicht nachweisen können.
Nun wollte ich um Tipps, Ratschläge oder einfach nur Informationen bitten, die mir weiterhelfen können..
Vielen Dank
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1. July 2012, 19:43 #2
AW: Visum für meine brasilianische Freundin
Arbeiten mit Touristenvisum geht nicht. Du wirst hier sicherlich jede Menge Meinungen lesen - sage Dir aber: der direkte und konkrete Weg ist die Ausländerbehörde an Deinem Wohnort, da kannst Du im Vorfeld schon mal sehen, ob es sich
lohnt ein Studentenvisum beim deutschen Konsulat zu beantragen, die schicken den Antrag sowieso an Deine Heimatbehörde. Ziehst Du eine Hochzeit in Betracht ist ein Gang zum Standesamt nötig. Wohnraum, gesichertes Einkommen, Krankenversicherung und der Dinge mehr verlangen die Behörden - ansonsten einfach mal 90 Tage als
Tourist einreisen - aber nix mit offizieller Arbeit, forget it. Trotzdem viel Glück und berichte mal.
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2. July 2012, 07:18 #3
AW: Visum für meine brasilianische Freundin
Doch kann man, aber egal, nun ist sie ja wieder Brasilien.
Doch die 90 Tage sollten reichen, also gleich nach Einreise Antrag auf Studentenvisum. Gut begründen, vorher bei einem Studienkolleg schlau machen, dann kann das was werden. Wissen die auf der Behörde nun schon das ihr zusammen lebt und das eigentlich der Grund für das Visum ist, müssen die das eigentlich ablehnen. Also ich würde NICHT zur AB laufen, das führt eher zu negativem Ausgang. Außer man hat Glück und landet bei einem Sachbearbeiter der einem Gutes tun möchte. Also kann vorteilhaft sein, kann sehr negativ sein, warum also das Risiko eingehen? Sie darf doch grundsätzlich in Deutschland studieren.
Finanzielle Mittel muss sie natürlich nachweisen können (Sperrkonto) und Wohnraum auch, da geht kein Weg dran vorbei. Das war aber auch schon bei dem Sprachvisum, darum wirst Du das kennen.
Und wie gemic schreibt, Arbeiten darf sie als Tourist nicht!! Und auch nicht mit Studentenvisum, ausser im Urlaub als Aushilfe für ein paar Stunden, weiß nicht genau wie viel, steht dann auf dem Visum bzw. AE.
Jakobo
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2. July 2012, 22:45 #4
AW: Visum für meine brasilianische Freundin
Vielen Dank für die Antworten, schonmal echt gut zu wissen, dass sie mit dem Touristenvisum hier nicht arbeiten darf.
Puh, das wird glaube ich schwierig. Könnte man das dann auch in der Not mit einem Bürgen oder sowas deichseln?Ziehst Du eine Hochzeit in Betracht ist ein Gang zum Standesamt nötig. Wohnraum, gesichertes Einkommen, Krankenversicherung und der Dinge mehr verlangen die Behörden
Ich glaube ich habe hier im Forum gelesen, dass die Heirat in Dänemark nicht so viel Bürgerkratie erfordern wurde und in Deutschland anerkannt wäre. Weißt du dazu vielleicht mehr?
Meinst du sowas klappt, oder ist das eher schwierig? Kann man eigentlich auch mehrere Visa beantragen? Also jetzt z.B. auf Arbeitvisum und Studentenvisum? Weil wenn man ja jetzt eins von beiden beanträgt und nicht bekommt, dann kann es ja schon zu spät sein um ein Neues zu beantragen. Muss man dann das Land verlassen?Doch die 90 Tage sollten reichen, also gleich nach Einreise Antrag auf Studentenvisum. Gut begründen, vorher bei einem Studienkolleg schlau machen, dann kann das was werden. Wissen die auf der Behörde nun schon das ihr zusammen lebt und das eigentlich der Grund für das Visum ist, müssen die das eigentlich ablehnen.
Und habt ihr vielleicht Erfahrungswerte wie schwer oder leicht es ist, an ein Arbeitsvisum ranzukommen?
Also bei den Behörden am besten angeben dass, wir getrennt wohnen, habe ich das richtig bestanden?
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2. July 2012, 23:38 #5
AW: Visum für meine brasilianische Freundin
Ob das leicht oder schwer wird hängt sehr vom Einzelfall ab. Ich hab dir jetzt mal einige für euch relevante Fragen bzw. Antworten rausgesucht ...
Ich möchte einen Ausländer nach Deutschland einladen. Welche Unterlagen werden benötigt? Welche Formulare muss ich ausfüllen?
Das Visum muss grundsätzlich durch den Reisenden selbst bei der für seinen Wohnort (entscheidend ist der gewöhnliche Aufenthalt) zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.
Der Antragsteller muss u. a. nachweisen, dass sein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland finanziell abgesichert ist. Kann er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann sich der Gastgeber verpflichten, für alle aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen und Rückführung in das Heimatland aufzukommen. Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers.
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Auswärtiges Amt - Visabestimmungen - Ich möchte einen Ausländer nach Deutschland einladen. Welche Unterlagen werden benötigt? Welche Formulare muss ich ausfüllen?
Der Visumantrag der von mir eingeladenen Person ist abgelehnt worden. Wie kann ich weiter vorgehen?
Der Bescheid, mit dem ein Visumantrag von einer Auslandsvertretung abgelehnt wird, enthält die für die Ablehnung ausschlaggebenden Gründe sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann der Antragsteller innerhalb eines Monats schriftlich bei der Auslandsvertretung remonstrieren. Die Auslandsvertreung wird den Visumantrag in diesem Fall erneut prüfen.
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Auswärtiges Amt - Visabestimmungen - Der Visumantrag der von mir eingeladenen Person ist*abgelehnt worden. Wie kann ich weiter vorgehen?
Welche Verpflichtungen gehe ich mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung ein?
Durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz haften Sie für die Kosten, die durch den Ausländer in Deutschland der öffentlichen Hand verursacht werden könnten.
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Auswärtiges Amt - Visabestimmungen - Welche Verpflichtungen gehe ich mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung ein?
Brauche ich ein Visum, wenn ich in Deutschland studieren/arbeiten möchte?
Alle Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. Genaueres erfahren Sie hier:
Wie ist das Prozedere bei der Beantragung eines Arbeitsvisums?
Wie erhalte ich ein Studentenvisum für Deutschland?
Wie ist das Prozedere bei der Beantragung eines Arbeitsvisums?
Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.
Vorzulegen sind in jedem Falle aussagekräftige Unterlagen über die beabsichtigte Tätigkeit (z. B. Arbeitsvertrag) sowie auch Unterlagen zu der geplanten Unterkunft in der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Mietvertrag o. ä.) Einzelheiten über die beizubringenden Unterlagen zur Visumbeantragung können in vielen Fällen bequem und einfach auf der Internet-Seite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erfragt werden.
Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum zur Einreise in der Regel erst ausstellen, nachdem die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland die Zustimmung erteilt hat.
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Auswärtiges Amt - Visabestimmungen - Wie ist das Prozedere bei der Beantragung eines Arbeitsvisums?
Wie erhalte ich ein Studentenvisum für Deutschland?
Ist die Aufnahme eines Studiums in Deutschland beabsichtigt, muss vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zunächst ein Studentenvisum beantragt werden (dies gilt nicht für Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten).
Dabei ist u. a. erforderlich, Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller von der Universität zum Studium zugelassen ist sowie Unterlagen, die die Finanzierung während des Studienaufenthaltes belegen. Ggfs. ist es auch möglich, ein sog. Studienbewerbervisum zu beantragen, wenn noch nicht genau feststeht, an welcher Universität der Ausländer studieren möchte.
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Auswärtiges Amt - Visabestimmungen - Wie erhalte ich ein Studentenvisum für Deutschland?
Ich bin deutsche/r Staatsangehörige/r und möchte meine/n ausländische/n Partner in Deutschland heiraten.
Was müssen wir tun, damit ein Visum zur Einreise erteilt wird?
Erkundigen Sie sich zunächst bei dem für Sie zuständigen Standesamt in Deutschland, welche Unterlagen Sie und Ihr ausländischer Ehepartner für Ihre Eheschliessung in Deutschland vorlegen müssen. Sobald das Standesamt die Vollständigkeit der Unterlagen bescheinigt, kann Ihr Partner ein Visum zur Eheschliessung in Deutschland beantragen.
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Auswärtiges Amt - Visabestimmungen - Ich bin deutsche/r Staatsangehörige/r und möchte meine/n ausländische/n Partner in Deutschland heiraten.
Für was soll das denn gut sein? Dann muss deine Freundin eine andere Unterkunft nachweisen ...Geändert von frankieb66 (2. July 2012 um 23:40 Uhr)
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3. July 2012, 00:08 #6
AW: Visum für meine brasilianische Freundin
Heirat in Daenemark ist einfach. Nach meiner Erinnerung, habe zweimal da geheiratet, verlangen die dortigen Buergermeistereien aber unterschiedliche Dukumente. Google! Die sind auch eher cool, wenn ein Stempel mal nicht an der vorgeschriebenen Stelle ist und verlangen keinerlei Uebersetzungen ins Daenische.
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