Ola Pezinho,
die Überbeglaubigung beim Bundesverwaltungsamt ist meines Erachtens nicht erforderlich. Das wäre dann eine Apostille (-Begaubigung), die für Brasilien nicht erforderlich ist. Zu meiner Zeit hat der Stempel der Bezirksregierung auf die Uni- Dokumente gereicht, damit das bras. Konsulat sein brasilianischen Legalisierungsstempel aufgebracht hat. Letztlich ist dieser Stempel entscheidend. Also im Zweifelsfalle via e-mail das bras. Konsultat konsultieren.
Dein Führungzeugnis wird sein Haltbarkeitsdatum wahrscheinlich überschritten haben, wenn Du Dir dein Visum in DE abholen wirst, daher bei deiner Zeitplanung für das Frühjahr nocheinmal den Prozess des F- Zeugnis durchspielen. Man kann sich das Führungszeugnis einschl. Überbeglaubigung auch persönlich beim Justizminister abholen. Geht dann schneller.
Als Vorbereitung für die weiteren Dokuemnet für den Depachanten kansst Du schon einen Lebenslauf in portugieisischer Sprache sowie eine schöne Darstellung schreiben natürlich auch auf portugieisisch, warum dein zukünftiger Arbeitgeber unbedingt dich braucht. Angemessene Übertreibung kann da nie schaden
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Vincent



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