helló
hat schon einer von euch einen Hund aus Brazília mitgenommen?
Was für Papiere braucht man dafür ?
LG Mina
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helló
hat schon einer von euch einen Hund aus Brazília mitgenommen?
Was für Papiere braucht man dafür ?
LG Mina
Allerdings nicht eichfach nur so, sondern so:
II. Einfuhr von Haustieren von Brazília in die Bundesrepublik Deutschland
1. Bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland mit Hunden, Katzen und Frettchen zu anderen als Handelszwecken sind die folgenden Anforderungen einzuhalten:
a) Es muss eine von einem amtlichen Tierarzt ausgestellte EU-einheitliche Veterinärbescheinigung samt der Belegdokumente, z.B. Impfausweis, mitgeführt werden.Unter http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/sanco10767r4_de.doc kann das Formular in den jeweiligen Sprachen heruntergeladen werden. Es ist in der Sprache des Einfuhrmitgliedstaats auf ein einzelnes Blatt Papier auszudrucken és entweder in der Sprache des Einfuhrmitgliedstaats vagy in Englisch in Blockschrift auszufüllen.
Die bisher vorgeschriebenen Impfzeugnisse dürfen weiterverwendet werden, wenn sie vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt sind und einen nach der neuen Verordnung gültigen Impf- und Antikörpernachweis erbringen.
b) Das Tier muss mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung (nur bis 2. Juli 2012 anerkannt) oder einem unter die Haut injizierten Transponder gemäß ISO-Norm 11784 bzw. Anhang A zu 11785 (ab 3. Juli 2012 Pflicht) gekennzeichnet sein. Bei einem nicht den europäischen Standards entsprechenden Transponder ist ein zu dem Transponder passender Scanner mitzuführen.
Dem Generalkonsulat São Paulo ist bekannt, dass das tierärtzliche Labor Laboratório Pro Vet , Av. Aratãs, 1009, 04081-004 São Paulo SP, Tel: (11) 5055-1427, Chips nach ISO-Norm verwendet (Terminvereinbarung ist erforderlich, Kosten z.Zt. 70 Reais).
Auch die Firma UNIVERSALPET BRAZIL , Tel: (11) 69510189 oder 69895728 , bietet alle Serviceleistungen .
c) Tiere, die aus Brasilien eingeführt werden, sind mindestens 30 Tage nach der Impfung und drei Monate vor der Einreise einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut zu unterziehen. Sie muss nicht wiederholt werden, wenn der Impfschutz danach vorschriftsgemäß aufrechterhalten wird.
Von einem Tierarzt ist eine Blutprobe zu entnehmen, die zur Untersuchung in ein zugelassenes Labor eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union eingesendet werden muss. Die im Anhang 1 der Entscheidung der Kommission vom 29. April 2004 enthaltene Liste der zugelassenen Laboratorien können Sie unterhttp://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/approval_de.htm einsehen. Der Nachweis über den Antikörpertest ist mitzuführen.
d) Es dürfen höchstens fünf Tiere eingeführt werden, andernfalls werden die für gewerbliche Einfuhren geltenden Regelungen angewandt.
2. Zwar gelten die Bestimmungen zur Tollwut nicht für die Einfuhr von Wirbellosen (außer Bienen und Krebstieren), tropischen Zierfischen, Amphibien, Reptilien, allen Arten von Vögeln (außer Geflügel). Wegen anderer aktueller Beschränkungen wenden Sie sich bitte an das zuständige Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (www.verbraucherministerium.de).
In jedem Fall sind die Regelungen des Washingtoner Artenschutzabkommens zu beachten.
3. Bei Nichteinhaltung der genannten Voraussetzungen werden die Tiere in den Herkunftsstaat zurückgesandt, auf Kosten des Besitzers in Quarantäne genommen oder als äußerstes Mittel ohne finanziellen Ausgleich für den Eigentümer eingeschläfert.
4. Für die Einfuhr gefährlicher Hunde, unter anderem Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier és Bullterrier, gelten darüber hinaus weitere Einschränkungen. Genauere Informationen können Sie auf der Internetseite des zuständigen Bundesministeriums des Inneren unter http://www.bmi.bund.de/ erhalten (in die Suchmaschine auf der linken Seite gefährliche Hunde eingeben).