Willkommen im Forum, zum mitmachen einfach registrieren ?
  • Login:

Willkommen im Brasilien Forum (Polish).

Willkommen im Forum vom BrasilWeb


... ganz Brasilien auf eine Seite


  •  » Fragen stellen und Antworten finden
  •  » Fotos anschauen und selber hoch laden
  •  » Urlaub machen oder Auswandern
  •  » Einen eigenen Blog schreiben
  •  » Brasilien in Deutschland finden

...einfach mitmachen


Ja! Ich möchte mich jetzt registrieren!


p.s.: Für registrierte Mitglieder ist das Forum werbefrei!

Seite 4 von 12 ErsteErste 12345678 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 19 bis 24 von 67
Like Tree4Danke
Prozess Erteilung Arbeitsgenehmigung Brasilien: Ola Pezinho, die Überbeglaubigung beim Bundesverwaltungsamt ist meines Erachtens nicht erforderlich. Das wäre dann eine Apostille (-Begaubigung), die für Brasilien nicht erforderlich ist. Zu meiner Zeit hat der Stempel der Bezirksregierung auf die Uni- Dokumente gereicht, damit das bras. Konsulat sein brasilianischen Legalisierungsstempel aufgebracht hat. Letztlich ist dieser Stempel entscheidend.
  1. #19
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    01.12.2003
    Ort
    São Paulo
    Beiträge
    1.030

    Standard AW: Prozess Erteilung Arbeitsgenehmigung Brasilien

    Ola Pezinho,

    die Überbeglaubigung beim Bundesverwaltungsamt ist meines Erachtens nicht erforderlich. Das wäre dann eine Apostille (-Begaubigung), die für Brasilien nicht erforderlich ist. Zu meiner Zeit hat der Stempel der Bezirksregierung auf die Uni- Dokumente gereicht, damit das bras. Konsulat sein brasilianischen Legalisierungsstempel aufgebracht hat. Letztlich ist dieser Stempel entscheidend. Also im Zweifelsfalle via e-mail das bras. Konsultat konsultieren.

    Dein Führungzeugnis wird sein Haltbarkeitsdatum wahrscheinlich überschritten haben, wenn Du Dir dein Visum in DE abholen wirst, daher bei deiner Zeitplanung für das Frühjahr nocheinmal den Prozess des F- Zeugnis durchspielen. Man kann sich das Führungszeugnis einschl. Überbeglaubigung auch persönlich beim Justizminister abholen. Geht dann schneller.

    Als Vorbereitung für die weiteren Dokuemnet für den Depachanten kansst Du schon einen Lebenslauf in portugieisischer Sprache sowie eine schöne Darstellung schreiben natürlich auch auf portugieisisch, warum dein zukünftiger Arbeitgeber unbedingt dich braucht. Angemessene Übertreibung kann da nie schaden

    Ate logo

    Vincent
    Geändert von Vincent (9. September 2010 um 18:19 Uhr)


    • Werbung




        
       

  2. #20
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    19.07.2006
    Ort
    Belo Horizonte
    Beiträge
    2.595

    Standard AW: Prozess Erteilung Arbeitsgenehmigung Brasilien

    Zitat Zitat von Pezinho Beitrag anzeigen
    Habe im Forum auch schonmal über Gehaltsnachweise gelesen. Sollte ich auch diese vorsichtshalber beim Konsulat legalisieren lassen? Was ist ein guter Nachweis, der monatliche Gehaltszettel, Lohnsteuererklärung vom Finanzamt?
    Oi Pez
    Das mit dem Gehaltsnachweis ist für eine andere Variante des Visto V. Wenn wir für einen Werkvertrag einen Mann stellen müssen, also als Richtmeister, um eine Maschine einzubauen oder in Betrieb zu nehmen, dann müssen wir sicherstellen, dass sein Gehalt in Brasilien nicht niedriger ist, als wie sein Gehalt in Deutschland. Gesetz zur Verhinderung von Dumping-Löhnen. Dafür wollen die eine Gehaltsbescheinigung haben. Da du ja einen Vertrag mit einem Brasilianischen Arbeitgeber haben wirst, fällt das für dich weg. Der Arbeitgeber muss ja deinen Arbeitsvertrag einreichen, mit Gehalt etc.

    Gruß
    Tiradentes

  3. #21
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    18.09.2004
    Beiträge
    321

    Standard AW: Prozess Erteilung Arbeitsgenehmigung Brasilien

    Zitat Zitat von Pezinho Beitrag anzeigen
    Oi gente,

    Anschliessend geht´s in den Flieger nach Brasilien. Dort werde ich die Dokumente dem Despachanten geben, der die Firma bei der Antragstellung unterstützt. Dieser wird dann die Übersetzung veranlassen und hoffentlich einen gescheiten Text formulieren, damit es das MTE leichter hat mit seiner Entscheidung.
    Vorsicht! Das Visum nach Erteilung der Arbeitsgenehmigung kann nicht in BRA erteilt werden. Dazu musst Du nach Deutschland zurueck, dort bekommst du das Visum bei der Botschaft.

  4. #22
    Erfahrener Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    28.10.2003
    Ort
    São Paulo
    Beiträge
    253

    Standard AW: Prozess Erteilung Arbeitsgenehmigung Brasilien

    Hi,

    erstmal danke für deine Antwort. Das das Visum nur in Deutschland abgeholt werden kann, ist auch bekannt. Fliege ja glücklicherweise für meinen jetzigen Arbeitgeber nochmal nach Brasilien und komme auch dann im Oktober wieder zurück nach Deutschland. Bis November pendel ich noch ein bisschen hin und her. Im November ist unser Projekt aber abgeschlossen und habe die Hoffnung, dass ich im Dezember dann mein neues Visum hier beantragen und abholen kann.

    Werde also meine Dokumente persönlich dort abgeben. Ist mir lieber als diese über den Postweg zu senden.

    Leider habe ich immer noch kein beglaubigtes Arbeitszeugnis von meinem alten Arbeitgeber. Ich hoffe, daß das Schreiben meines jetztigen Arbeitgebers, welches für mein aktuelles Visum erstellt und beglaubigt wurde, auch für mein neues Visum genutzt werden kann. Dieses Schreiben sollte ja noch in den Akten des MTE vorliegen. Vielleicht akzeptieren die das.

    Zitat Zitat von berndm Beitrag anzeigen
    Vorsicht! Das Visum nach Erteilung der Arbeitsgenehmigung kann nicht in BRA erteilt werden. Dazu musst Du nach Deutschland zurueck, dort bekommst du das Visum bei der Botschaft.
    Até logo
    Pezinho

  5. #23
    Erfahrener Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    28.10.2003
    Ort
    São Paulo
    Beiträge
    253

    Standard AW: Prozess Erteilung Arbeitsgenehmigung Brasilien

    Oi gente,

    hier mal wieder ein kurzes Update. Habe in der Zwischenzeit die Beglaubigung meines Arbeitszeugnisses durch die IHK erhalten. Anfang nächster Woche fahre ich dann zum Konsulat und lasse mir alle Dokumente legalisieren.

    Jetzt hat mir die Agentur, die den Prozess der Visabeschaffung in Brasilien unterstützt, u.a. folgendes zum Ablauf geschrieben:

    1) A atual empregadora (yyyyy) deverá solicitar o cancelamento do seu visto de trabalho;
    2) Assim que o cancelamento for protocolado, você deverá voltar para seu país de origem;
    3) A xxxxx iniciará seu processo de visto;
    ....
    ....

    Hierzu wäre jetzt meine Frage, ob mein aktueller Arbeitgeber das aktuelle Visum canceln muss, oder ob ich das nicht auch selber über das brasilianische Konsulat in Frankfurt machen kann (die haben ja ursprünglich auch das Visum ausgestellt)? Ich wollte das Visum sowieso canceln, da ich kurz vor den 183 Tagen stehe und dann auch in Brasiien steuerpflichtig wäre. Unser Projekt ist ja im November beendet. Ich befinde mich derzeit in Deutschland und hatte eigentlich vor in ca. 1 Woche wieder nach Brasilien zu reisen (mit Touristenvisum)
    Até logo
    Pezinho

  6. #24
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    01.12.2003
    Ort
    São Paulo
    Beiträge
    1.030

    Standard AW: Prozess Erteilung Arbeitsgenehmigung Brasilien

    Moin,

    meines Erachtens muss immer derjenige, der das Visum beantragt hat, dieses dann auch widerrufen. Das brasilianische Konsulat in DE hat das Visum nur ausgestellt. Visumerteilende Behörde war wohl das MTE. Dort muss dann auch die Eingabe zur Stonierung gemacht werden

    Reicht denn die "Beglaubigung" durch die IHK zur Legalisierung bei der brasilianischen Botschaft aus? Was hat denn die IHK beglaubigt? Die Unterschriften unter dem Dokuemnt wohl nicht, oder?

    Ate

    Vincent

 

 
Seite 4 von 12 ErsteErste 12345678 ... LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. brasilianisches Führungszeugnis - Dauer bis zur Erteilung?
    Von GastimBW im Forum Behördengänge - Oficial
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 29. July 2008, 16:29
  2. Prozess permanencia
    Von cerveijera im Forum Behördengänge - Oficial
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 11. July 2008, 01:45
  3. frist zur heirat nach erteilung des visas?
    Von jana im Forum Ehe und Familie
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 1. February 2008, 14:04
  4. Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung!
    Von dinadea im Forum Behördengänge - Oficial
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 17. September 2006, 21:24

Forumregeln

  • Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
  • Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
  • Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
  • Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
  •