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Eidesstattliche Versicherung: Zitat von Christian.Thiessen Moin, Vielleicht geht das auch in portugisisch mit anschiesender amtlich beglaubigter Übersetzung, von einem Übersetzter der beim OLG anerkannt ist. Gruß Christian Yep, das wird anerkannt. Gruß Jörg
  1. #7
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    17.04.2009
    Ort
    Essen, NRW; Abreu E Lima, BRA/PE
    Beiträge
    288

    Standard AW: Eidesstattliche Versicherung

    Zitat Zitat von Christian.Thiessen Beitrag anzeigen
    Moin,
    Vielleicht geht das auch in portugisisch mit anschiesender amtlich beglaubigter Übersetzung, von einem Übersetzter der beim OLG anerkannt ist.

    Gruß
    Christian
    Yep, das wird anerkannt.
    Gruß Jörg


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  2. #8
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    04.05.2006
    Beiträge
    847

    Standard AW: Eidesstattliche Versicherung

    Zitat Zitat von Hohojannes Beitrag anzeigen
    Hallo Christian.Thiessen!

    Vielen, vielen Dank für deine schnelle Antwort.
    Das Problem, meine Verlobte ist in Brasilien. Wir haben ein Hochzeitsvisum beantragt.
    Deine Freundin kann auch noch folgendes machen, 2 Zeugen bitten (keine Verwandten 1. Grades) zum CARTÓRIO in BRA zu gehen und dort eine Eidesstatliche Erklären abzugeben das Sie (Deine Freundin) ledig (geschieden, verwittwet, ...oder was auch immer) ist.

    Diese Erklärung dann vom dt. Konsulat in Salvador beglaubigen lassen und dann zu Dir nach Deutschland schicken. Evtl. Akzeptiert das die ABH!?

    Ansonsten eben der Weg über das OLG die BEFREIUNG VON DER BEIBRINGUNG DES EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS gehen, das müsste das das Standesamt bei dem Ihr heiraten werdet auch wissen. Evtl. sogar die ABH, wenn die sich nicht zu dumm anstellen.



 

 
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